Mehrfamilienhäuser im Erlinsbacher Villenquartier? Das bei Anwohnern umstrittene Projekt wird redimensioniert.
Vor knapp einem Jahr probten die Erlinsbacher den Aufstand: Die Gemeindeversammlung wies das Traktandum «Maienholz; Teiländerung Bauzonenplan» mit 149 Ja zu 74 Nein an den Gemeinderat zurück. Bei diesem Geschäft ging es eigentlich nur um die Frage, ob eine als «geschütztes Naturobjekt» eingetragene 1829 Quadratmeter grosse Hecke auf einem Privatgrundstück aus dem Schutz entlassen, dann teilweise gerodet, am Rand der Parzelle flächengleich wieder aufgeforstet und erneut unter kommunalen Schutz gestellt werden soll.
Aber letztlich drehte sich die emotionale Diskussion zwar auch, aber längst nicht nur, um den Naturschutz. Denn: Mit der Heckenverschiebung sollte der Weg geebnet werden für ein grösseres Bauprojekt, das vielen Anwohnern ein Dorn im Auge ist. Die Aarauer Hamero AG, der die betroffene Parzelle mit der Adresse Maienholz 15 gehört, wollte die dort stehende alte Villa samt Schwimmhalle abreissen. An ihrer Stelle sollten gemäss erstem Projektentwurf sechs kleine Mehrfamilienhäuser mit zwei Dutzend Wohnungen und Tiefgarage entstehen. Ein Novum im Quartier, das früher eine Landhauszone mit einzelnen Villen und viel Umschwung war und heute zur Wohnzone W2 gehört.
Die Hecke ist dem Bauprojekt im Weg, sie teilt die Parzelle auf eine ungünstige Weise. Und Gegner des Neubauprojekts dachten entsprechend nicht daran, deren Abholzung zu bewilligen. Schon bei der Auflage der Zonenplanänderung waren vier Einsprachen, darunter eine Sammeleinsprache mit 30 Unterzeichnenden, eingegangen. «Wir Einwender sind der Meinung, dass geltendes Recht für jedermann gelten muss», schrieb einer der Einsprecher in einem Brief an die AZ (Ausgabe vom 20.11.19). «Würde dieser Bauzonenplanänderung zugestimmt, könnte dies präjudiziellen Charakter haben. Vorgeschriebene Bauabstände von Waldrändern und Gewässern, Grenzabständen, Schutzgebieten, Bauzonenvorschriften etc. wären dann – je nach Fall – nicht mehr sakrosankt.»
Der Gemeinderat wiederum schrieb im Traktandenbericht: «Mit der Heckenverschiebung wird die bauliche Nutzfläche vergrössert und somit werden die Voraussetzungen für eine innere Siedlungsentwicklung (Verdichtung) geschaffen.» Und: «Mit der geplanten Neubebauung wird ein für das Dorfgebiet vernachlässigbarer Mehrverkehr generiert.»
Die Diskussion an der Gmeind dauerte lange. Die Gegner monierten, dass Naturwerte und Lebensraum für kleine Tiere zerstört würden, dass der Verkehr im Quartier massiv zunehmen werde, dass man die Gewinnmaximierung in Grenzen halten müsse. Und sie befürchteten, dass sich der Krautsaum der Hecke auf andere Grundstücke verschiebe.
Jetzt, rund elf Monate nach jenem grossmehrheitlich gutgeheissenen Rückweisungsantrag, gibt es Neuigkeiten zum Projekt: Es wurde redimensioniert. «Die Eigentümerin der Parzelle zeigte sich bereit, vom ursprünglichen Überbauungskonzept abzuweichen und eine Überbauung mit einer weniger grossen Dichte zu realisieren», teilt der Gemeinderat mit. «Weiter zeigte sich die Eigentümerin bereit, die Hecke neu so zu legen, dass der Krautsaum vollständig auf dem eigenen Grundstück zu liegen kommt.»
Der überarbeitete Zonenplan wurde zur kantonalen Vorprüfung verabschiedet, ebenso der neue Erschliessungsplan, der zuvor eine ungenügende Rechtsgrundlage aufgewiesen hatte. Sobald die Antwort des Kantons vorliegt, wird der Gemeinderat eine Infoveranstaltung für die Quartierbewohner durchführen.