Die Landsgemeinde kann am 19. Juni über den Kauf eines Zweifamilienhauses als Asylbewerberunterkunft entscheiden.
Die Gemeinde Däniken steht bei der Aufnahme von Asylbewerbern schon seit geraumer Zeit mit rund 47 Personen im Rückstand. Das Aufnahmesoll für das Jahr 2017 beträgt 28 Personen. Mit den in Däniken momentan wohnhaften 25 Asylsuchenden kann weder dieses Aufnahmesoll erfüllt, noch der bestehende Rückstand abgebaut werden. Erschwerend kommt hinzu, dass sich der Leerwohnungsbestand in Däniken seit Jahren auf einem sehr tiefen Niveau bewegt. Weitere Unterbringungen sind so nur schwer möglich.
Neben dem Kaufangebot eines Zweifamilienhauses zur Unterbringung von Asylbewerbern werden dem Däniker Souverän die Wahl einer aussenstehenden Revisionsstelle und die Übernahme des Wahlbüros der evangelisch-reformierten Kirchgemeinde zur Genehmigung vorgelegt. Weiter steht die Jahresrechnung 2016 auf der Traktandenliste.
Die Stimmberechtigten von Däniken sind herzlich eingeladen, die Gemeindeversammlung vom Montag, 19. Juni, 20 Uhr, auf dem Vorplatz des Gemeindehauses zu besuchen und die Dorfpolitik live mitzugestalten und mitzuerleben. Die Gemeindeversammlung findet als Landsgemeinde auf dem Gemeindehausvorplatz statt. Im Anschluss gibts Grilladen und Getränke. (aw)
Immer lauter wird mittlerweile der Ruf nach Ausgleichszahlungen unter den Gemeinden. Damit soll eine Gleichbehandlung erreicht werden, in Fällen, wo die Gemeinden ihr Aufnahmesoll nicht erreichen. Entsprechende Schritte sind ab dem kommenden Jahr geplant. Diese Ausgangslage bewog den Gemeinderat dazu, das Kaufangebot von Daniel und Rolf Schenker hinsichtlich der Liegenschaft an der Sälistrasse 17 näher zu prüfen. Das Zweifamilienhaus wurde im Jahr 1960 gebaut und verfügt über zwei 3-Zimmerwohnungen.
Die Liegenschaft wurde regelmässig unterhalten, es besteht kein dringender Sanierungsbedarf. Die Grundstückfläche beträgt 534 m2. Der Kaufpreis von 590'000 Franken resultierte aus Verhandlungen und liegt tiefer als ursprünglich angeboten.
Gespräche mit der Sozialregion Unteres Niederamt, die für die Unterbringung von Asylbewerbern in der Region zuständig ist, ergaben verbindliche Zusicherungen zum Abschluss langjähriger Mietverträge beider Wohnungen. Gesamthaft könnten in der Liegenschaft 8 bis 10 Personen untergebracht werden. Damit wäre es möglich, längerfristig das Aufnahmesoll zu erfüllen und anschliessend den Rückstand sukzessive abzubauen. Zudem zeigt sich damit Däniken auch gegenüber den anderen Gemeinden in der Sozialregion solidarisch und will damit seinen Teil zur Unterbringung von Asylbewerbern beitragen.
Die Liegenschaft wird eine positive Rendite erzielen. Nach Abwägung aller Faktoren erachtet der Däniker Gemeinderat den Kauf der Liegenschaft als eine gute Investition, welche gleichzeitig die langjährige Problematik der Asylbewerberaufnahme entschärft.
Mit der Genehmigung der totalrevidierten Gemeindeordnung anlässlich der Gemeindeversammlung vom 28. November 2016 beschloss der Souverän die Auflösung der Rechnungsprüfungskommission auf Ende der laufenden Amtsperiode sowie die Einsetzung einer aussenstehenden Revisionsstelle auf Beginn der neuen Amtsperiode 2017/21. Der Souverän bestimmt diese jeweils für längstens die Dauer einer Amtsperiode. Die Jahresrechnung 2017 wird demnach erstmals durch eine aussenstehende Revisionsstelle geprüft. Damit diese ihre Arbeit rechtzeitig aufnehmen kann, ist sie an der jetzigen Gemeindeversammlung zu bestimmen.
Der Gemeinderat schlägt einstimmig die BDO AG Olten zur Wahl vor. Die BDO AG begleitet seit dem Jahr 2009 bereits die Rechnungsprüfung der Gemeinde und kennt damit die hiesigen Gegebenheiten bestens. Um eine sinnvolle Mehrjahresplanung innerhalb der Rechnungsprüfung zu gewährleisten, soll der BDO AG der Auftrag für die Dauer der gesamten Amtsperiode 2017/21 erteilt werden.
Die evangelisch-reformierte Kirchgemeinde Niederamt ersucht die Einwohnergemeinde Däniken um Übernahme der Wahlbürofunktion durch das Wahlbüro der Einwohnergemeinde. In der Begründung wird dargelegt, dass in den letzten beiden Wahljahren die zu besetzenden Funktionen in stiller Wahl gewählt wurden und folglich die Wahlbüromitglieder keine Erfahrung haben und sich diese nicht mehr zur Verfügung stellen. Die Kirchgemeinde umfasst neun politische Gemeinden, wonach die Kirchgemeinde künftig ein Zentralwahlbüro bestellt, welches die Resultate aus den Gemeinden in einem Wahlprotokoll zusammenfasst.
Die Übernahme des Wahlbüros soll ab Beginn der neuen Amtsperiode 2017 bis 2021 erfolgen. Sie bedingt die Zustimmung der Gemeindeversammlung der Einwohner- wie der Kirchgemeinde. Abklärungen mit dem Wahlbüro der Einwohnergemeinde haben ergeben, dass das Wahlbüro mit diesem Beschluss nicht aufgestockt werden muss. Das Wahlbüro der Einwohnergemeinde Däniken übernimmt übrigens bereits seit der Amtsperiode 2009 die Arbeiten desjenigen der römisch-katholischen Kirchgemeinde. (aw)