Amtsgericht Olten-Gösgen
Freispruch, da seine Schuld nicht nachweisbar ist

Vor fünf Jahren überfielen zwei Unbekannte einen Altmetallhändler in Schönenwerd. Vergangene Woche wurde der Fall vor dem Amtsgericht Olten-Gösgen verhandelt. Nun ist klar: Der Raubüberfall bleibt ungesühnt.

Philipp Kissling
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Das Urteil wurde am Montag schriftlich verkündet.

Das Urteil wurde am Montag schriftlich verkündet.

Bruno Kissling

Das Amtsgericht sprach den Angeklagten frei vom Vorwurf des qualifizierten Raubs, weil die Indizien keinen Beweis ergeben und entsprechend keinen Schuldspruch zulassen. Das Urteil wurde schriftlich verkündet. Die Verfahrenskosten sowie die Kosten für die Pflichtverteidigung trägt der Steuerzahler.

Die Staatsanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe von 40 Monaten gefordert. Den Antrag der Verteidigung auf eine Entschädigung von 400 Franken für den Beschuldigten lehnte das Gericht ab. Diese wurde gefordert, weil der Angeklagte eine Nacht in Untersuchungshaft hatte verbringen müssen; das Gericht indes beurteilte die Inhaftierung als selbst verschuldet, da der Angeklagte Aufgeboten wiederholt nicht Folge leistete und polizeilich gesucht werden musste.

Schwerer Stand vor Gericht

Das Urteil kann innerhalb der gesetzlichen Frist von zehn Tagen angefochten werden. Seitens des Beschuldigten dürfte kaum Berufung eingelegt werden, und die Staatsanwaltschaft wird aufgrund der dünnen Beweislage die «Kröte» wohl schlucken. Das Opfer des Raubüberfalls könnte mit dem Fall auf den Zivilweg ausweichen, um vielleicht noch zu einer materiellen Genugtuung zu kommen. Der Geschädigte hätte mit diesem Urteil des Amtsgerichts im Rücken aber einen schweren Stand.