Der Elternverein von Niedergösgen hat sich bezüglich eines möglichen Durchfahrtsverbots im Bereich der Kreuzstrasse 40 an die Werk- und Wasserkommission gewandt. Bereits 2012 wurden diverse Lösungen geprüft. Allerdings wurden die damals geplanten Massnahmen aufgrund des Widerstands einiger Anwohner wieder fallengelassen, bevor man das Einverständnis aller betroffenen Grundeigentümer eingeholt hatte. Nebst der Einwohnergemeinde sind zwei Kirchgemeinden Grundeigentümer.
Der Gemeinderat prüfte nun die Situation nochmals eingehend. Er ist sich bewusst, dass der Elternverein und das Kita-Personal eine sehr grosse Verantwortung für die Kinder in ihrer Obhut tragen. Fakt ist aber auch, dass werktags das grösste Verkehrsaufkommen wohl gerade durch die Eltern der Kita-Kinder verursacht wird. Ein Durchfahrtsverbot oder eine -beschränkung können nur schwer umgesetzt und kontrolliert werden. Zudem besteht ein Wegrecht zugunsten der christkatholischen Kirchgemeinde für die Zufahrt zu den Parkplätzen vor deren Kirche. Darum hat der Gemeinderat von einem Durchfahrtsverbot mit einem knappen Entscheid Abstand genommen. (mgt)