Die Bauarbeiten im Hochwasserschutz rücken an die Gemeinde Niedergösgen heran. Das lokale Kiesgewerbe beklagt den Kollaps des Marktes durch die Ausbaggerungen.
Christoph Dietschi vom Amt für Umwelt des Kantons Solothurn hat den Niedergösger Gemeinderat über die bevorstehenden Bauarbeiten zum Hochwasserschutz in Niedergösgen und Schönenwerd orientiert. Mit den Rodungen am Oberschachenweg wurde bereits begonnen. Oberhalb der Hängebrücke ist eine 500 Meter lange Gerinneverbreiterung geplant, was der Aare mehr Platz geben wird. Der Baubeginn ist auf August geplant. Die Arbeiten werden bis Mitte 2018 dauern. Gleichzeitig wird die Schwelliplatte zurückgebaut.
Für die Fussgänger wird ein grosser Teil der Wege gesperrt bleiben, weil mit erheblichem Lastwagen- und Baustellenverkehr gerechnet werden muss. Die Zufahrt für die Bauunternehmen erfolgt via Industriebrücke äussere Kanalstrasse und Langackerweg.
Der Vertreter des AfU wurde in diesem Zusammenhang auf das Bauvorhaben der Firma Model AG hingewiesen. Die Termine sind zu koordinieren. Ausserdem scheint es dem Rat wichtig, dass der Zutritt zur Hängebrücke für Fussgänger jederzeit gewährleistet ist. Der Gemeinderat hat zudem festgestellt, dass aufgrund der Ausbaggerungen durch den Kanton der Kiesmarkt im Niederamt kollabiert ist und das lokale Gewerbe massiv darunter leidet.
Die Hochwasserschutzmassnahmen auf Schönenwerder Seite erfolgen mit dem Bau einer Mauer (welche begrünt wird) im Bereich der Böschung oberhalb des Fussweges. Diese Bauarbeiten erfolgen unabhängig von jenen auf Niedergösger Seite und sind ab Oktober 2017 geplant.
Der Gestaltungsplan «alte Leistfabrik» lag vom 5. Januar bis 6. Februar öffentlich auf. Dagegen ist eine Einsprache wegen zusätzlichem Schattenwurf eingegangen. Das zuständige Architekturbüro hat in der Folge eine umfassende Berechnung zur Verschattungssituation erstellt. Daraus ist ersichtlich, dass dem Einsprecher in den meisten Situationen kein Schattenwurf aus dem neuen Bauvolumen entsteht. Der Gemeinderat hat deshalb die Einsprache abgewiesen.
Der Gestaltungsplan zum Projekt Aareblick lag vom 24. November 2016 bis 3. Januar 2017 öffentlich auf. Dagegen sind zwei Einsprachen eingegangen und es wurden Einspracheverhandlungen durchgeführt. Anschliessend hat der Gemeinderat beide Einsprachen entsprechend begründet abgewiesen. Ein Einsprecher hat in der Folge fristgerecht Beschwerde beim Regierungsrat eingereicht. Diese ist noch hängig.