Das Strafverfahren zum Feuerwehrunglück von Gretzenbach vor sechs Jahren wurde 2005 wegen Verjährung eingestellt - und wird nun neu aufgerollt. Am 15. November müssen sich die fünf am Bau beteiligten Personen vor dem Amtsgericht verantworten
Sechs Jahre nach dem Deckeneinsturz in Gretzenbach SO, bei dem sieben Feuerwehrmänner ums Leben kamen, müssen sich fünf am Bau beteiligte Personen ab dem 15. November vor dem Amtsgericht Olten-Gösgen verantworten. Die Angeklagten sind von Beruf Ingenieure, Bauführer, Gartenarchitekt oder Kaufmann und zwischen 58 und 84 Jahre alt. Die Staatsanwaltschaft wirft allen Angeklagten fahrlässige Tötung, fahrlässiges Verursachen eines Einsturzes sowie fahrlässige Körperverletzung vor. Die Strafanträge wird der Staatsanwalt im Verlauf des Prozesses stellen. Der Prozess ist auf sieben Tage angesetzt und wird mindestens bis Ende November dauern.
Die strafrechtliche Aufarbeitung des Deckeneinsturzes wäre beinahe als erledigt zu den Akten gelegt worden. Die Staatsanwaltschaft stellte 2005 das Strafverfahren gegen Unbekannt wegen Verjährung ein. Die Verjährung von sieben Jahren bei fahrlässigem Handeln sei spätestens im Jahr 2001 abgelaufen, hielt die Staatsanwaltschaft des Kantons Solothurn vor vier Jahren fest. Man sei sich bewusst, «dass das Ergebnis nicht für alle verständlich und akzeptierbar» sei.
Verfahren neu aufgerollt
Nachdem das Obergericht des Kantons Solothurns im Juni 2006 eine Beschwerde von Angehörigen der sieben Opfer gegen die Einstellung des Verfahrens gutgeheissen hatte, wurde das Strafverfahren neu aufgerollt. Dies gestaltete sich gemäss Staatsanwaltschaft aufgrund der komplexen Sachverhaltsabklärungen als «äusserst zeitintensiv». Der lange Zeitraum zwischen dem Bau der Einstellhalle 1989 und dem Einsturz im November 2004 habe die Untersuchungen erschwert.
Das Erinnerungsvermögen von Beschuldigten, Auskunftspersonen und Zeugen habe in dieser Zeit stark abgenommen. Zahlreiche Akten über die Erstellung der Halle und deren Unterhalt seien nicht mehr vorhanden.
Das Bundesgericht hatte im vergangenen Juni eine Beschwerde von vier Angeklagten abgelehnt. Diese hatten verlangt, die bisherigen drei Sachverständigen wegen Befangenheit in den Ausstand zu versetzen. Ein neuer Experte solle ein Gutachten über die Einsturzgefahr der Halle erstellen.
Anklage: «Einsturz vorhersehbar»
Beim Bau der Tiefgarage im Jahr 1989 als Teil der Überbauung «Staldenacker» waren laut Anklage anerkannte Regeln der Baukunde missachtet und die Arbeiten ungenügend koordiniert worden. Der Einsturz sei «für einen durchschnittlich gebildeten und befähigten Baufachmann» vorhersehbar gewesen.
Die Angeklagten hätten ebenfalls vorhersehen können, dass bei einem Einsturz der Einstellhalle Menschen ums Leben kommen könnten. Sie hätten jedoch «leichtfertig auf das Ausbleiben eines Einsturzes» vertraut, heisst es in der am Mittwoch vom Amtsgericht für die Medien freigegebenen Anklageschrift.