Derendingen
Umzug künftig elektronisch melden: Gemeinderat will eUmzug einführen

«Wir wollen auf die erste Welle im Juli aufspringen.» Der Gemeinderat Derendingen hat der Einführung von «eUmzug Solothurn» zugestimmt. Laut Verwaltungsleiterin Béatrice Müller ist die elektronische Meldung von Weg-, Zu- und Umzug eine der von der Bevölkerung am meisten nachgefragten E-Government-Dienstleistungen.

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Meldung über elektronischer Um- und Wegzug: Eine der von der Bevölkerung am meisten nachgefragten E-Government-Dienstleistungen.

Meldung über elektronischer Um- und Wegzug: Eine der von der Bevölkerung am meisten nachgefragten E-Government-Dienstleistungen.

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Die vollständige elektronische Abwicklung des Umzugsprozesses sei sowohl für die Einwohner als auch für die Verwaltung eine Erleichterung, sowie eine zeitgemässe Notwendigkeit. Die bisherigen Erfahrungen aus den Kantonen in denen eUmzug bereits genutzt werden könne, zeige, dass der Service gut genützt werde. Die Projektkosten von rund 50 000 Franken würden zudem vom Kanton übernommen. Die Gemeinde müsse einzig die Investitionen in das Einwohnerregister-System tragen.

«Was wollen wir wirklich?»

Im Jahr 2014 wurden die Statuten der Elektrizitäts- und Wasserversorgung Derendingen (EWD) revidiert. Damals einigte man sich darauf, dass der Gemeinderat eine Eignerstrategie für die EWD ausarbeiten soll. Seither ist das Geschäft pendent. Deshalb reichte Hansruedi Meyer (SP) einen Antrag im Gemeinderat ein, dass das Geschäft jetzt angepackt werden soll. Im letzten Gemeinderat lag die Strategie, die durch eine Arbeitsgruppe erstellt worden war, vor. Der Gemeinderat entschied sich aber dazu, diese innerhalb eines Workshops zu diskutieren. «Dabei geht es weniger um den Inhalt des Strategiepapieres, als um das Thema ‹Eignerstrategie› als Ganzes», erklärt Gemeindepräsident Kuno Tschumi auf Anfrage. «Wir haben gemerkt, dass nicht allen klar ist, was eine Eignerstrategie eigentlich ist und wie verbindlich sich die EWD daran halten muss.»

Grundsätzlich sei es so, dass die Eignerstrategie in der Hoheit des Gemeinderates als Eigentümervertreter liege. Zwar solle versucht werden, die Ziele der Eigentümerschaft mit denjenigen des strategischen Gremiums der EWD (Verwaltungsrat) in Einklang zu bringen. Die unternehmerische Verantwortung für die EWD solle aber beim strategischen Gremium bleiben. Denn dieses müsse gegenüber dem Besitzer und auch gegenüber dem Gesetz Rechenschaft ablegen. (rm)