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Die Autowaschanlage in der Buchenstrasse in Riedholz hat sich zum Leid der Anwohner zu einem sozialen Treffpunkt entwickelt. Nun greift der Gemeinderat von Riedholz ein.
Ist es die Langeweile wegen der Coronakrise oder einfach gäbig, weil lasch geregelt? Einigen Anwohnern geht das nächtliche Treiben bei der Autowaschanlage in der Buchenstrasse zu weit. Sie ärgern sich massiv über die Lärmbelästigung und sind zur Tat geschritten, nachdem mehrere Interventionen beim Betreiber der Anlage nicht fruchteten. In einer Petition fordern 16 Anwohnerinnen und Anwohner die Gemeinde dazu auf, Massnahmen zu ergreifen, die die Lärmbelästigung unterbinden.
Zur Ausgangslage kann festgehalten werden, dass sich die Anlage in der Gewerbezone ohne Wohnen befindet und nordseitig an die Wohnzone 3-geschossig grenzt. Die Anlage wurde 1985 bewilligt. Im Entscheid des Kantons ist festgehalten, dass durch die betriebliche Einwirkung die Umgebung nicht geschädigt oder belästigt werden darf.
In der Betriebsbewilligung wurden aber keine Öffnungszeiten definiert. Weil die Gemeinde kein Polizeireglement kennt, gelten die kantonalen Bestimmungen. Verzeigt wird eine Störung der öffentlichen Ruhe und Ordnung durch Nachtlärm ab 22 Uhr im Winter und 23 Uhr im Sommer.
Die betrieblichen Öffnungszeiten (angeschlagen an der Waschanlage) wären weit restriktiver, als was der Kanton erlaubt. Der Hochdruckreiniger darf nur bis 18.30 Uhr bedient werden, die Waschanlage bis 21 Uhr.
Laut Gemeinderat, der die Petition an seiner letzten Sitzung behandelte, sei bei Einhaltung der Öffnungszeiten sowie einem regelkonformen Gebrauch der Waschanlage eine Lärmschädigung der Umgebung theoretisch ausgeschlossen. «Faktisch entsteht die Lärmbelästigung durch die uneingeschränkte Zugänglichkeit und Nutzung des Betriebsgeländes», so die Feststellung des Gemeinderates.
Dazu laden auch Getränkeautomaten ein, die «24h gekühlte Getränke» anbieten, wie auf dem Werbeschild auf dem Dach geschrieben steht:
Die Anlage habe sich im Laufe der Jahre zu einem Treffpunkt entwickelt. «Leider mussten wir feststellen, dass die nächtlichen Ruhestörungen in letzter Zeit stark zugenommen haben», schreiben die Petitionäre. «Ebenfalls stellt das oftmals laute Ab- und Fortfahren zum Areal mit übermässigen Beschleunigungsmanövern auf der Buchenstrasse ein Problem dar.» Sie könnten einzelne Ereignisse mit Fotos und Videos belegen, falls dies nötig sei.
Der Gemeinderat will nun den Betreiber in einem Brief fragen, ob der Hochdruckreiniger, die Automaten und die Waschanlage ausserhalb der Öffnungszeiten genutzt werden können. Und wenn Ja, wie dies künftig verhindert werde. Und er will vom Betreiber erfahren, welche Massnahmen dieser vorsehe, damit künftig keine Lärmemissionen durch spontane Treffen, Partys oder Motorengeräusche entstehen.