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Die verkehrspolizeilichen Massnahmen liegen auf der Gemeindeverwaltung auf. Die erste Phase soll 70'000 Franken kosten. Einen Einblick in die Planung.
Dass in Oberdorf bald flächendeckend Tempo 30 gilt, steht vor der letzten Hürde. Die einzelnen Massnahmen liegen jetzt bei der Gemeindeverwaltung auf. Der erste Anstoss kam aus der Bevölkerung, da einige der Meinung waren, es würde in Oberdorf zu schnell gefahren. Diese Beschwerden und die Leitsätze des räumlichen Leitbild veranlassten die Gemeinderäte 2018, die flächendeckende Einführung von Tempo 30 zu überprüfen. Sie beauftragten ein externes Büro, die ein Verkehrsgutachten ausarbeiteten.
Das Verkehrsgutachter hat auf den Gemeindestrassen eine Datenerhebung zum Verkehr gemacht. An insgesamt sechs Stellen in der Gemeinde, dort wo nach Einschätzung der Behörden das grösste Verkehrsaufkommen gibt, wurden die Fahrzeuge gezählt und deren Geschwindigkeit festgehalten. Die Messungen wurden jeweils für eine Woche an der gleichen Stelle vorgenommen. Dabei hat sich herausgestellt, dass die meisten Verkehrsteilnehmer die Geschwindigkeitsbeschränkung unterschritten haben und dass die «Verkehrsbelastung des Strassennetzes von Oberdorf als generell gering zu betrachten sind», wie es im Gutachten geschrieben steht.
Ausserdem werden nur selten die Erschliessungsstrassen als Schleichwege für den Durchgangsverkehr genutzt. Obwohl die Zahlen zeigen, dass nur vereinzelt zu schnell gefahren wird, können die Gutachter nachempfinden, wieso viele diese Einschätzungen machen. Das «subjektive Empfinden der Anwohnerinnen und Anwohner», dass zu schnell gefahren wird, erklären sie sich dadurch, dass es bei einigen Punkten eingeschränkte Sichtverhältnisse gibt. «Eine Reduktion der Höchstgeschwindigkeit ist daher im Sinne der Signalisationsverordnung flächendeckend oder zumindest im Bereich der Schule zu empfehlen», steht im Gutachten geschrieben.
Ausgenommen von dieser Empfehlung bleiben die zwei Sackgassen, die Walkerstrasse und die Wildbachstrassen. Diese Regelung betrifft nur Gemeindestrasse und nicht die Kantonstrassen Weissensteinstrasse, Hälegärtlistrasse und Oberdorfstrasse. Die baulichen Massnahmen in der ersten Phase sind gering. Lediglich die Signalisation soll geändert werden, in den Quartieren sollen Markierungen mit «30» am Boden gemacht werden und die 12 Fussgängerstreifen werden entfernt, da bei Tempo 30 die Strasse jederzeit überquert werden kann.
Ausserdem sollen an der Rüttenenstrasse, Einmündung in die Leegasse, anstelle des «kein Vortritt»-Signal, ein «Stop»-Schild mit zugehöriger Bodenmarkierung angebracht werden. Diese Massnahmen kosten ungefähr 70'000 Franken. Das Geld hat der Souverän bei der Verabschiedung des Budgets 2019 gesprochen. Die zweite Phase soll weitere 80'000 Franken kosten.
Der genaue Beschrieb der verkehrpolizeilichen Massnahmen kann bis zum 24. Januar eingesehen werden. Die Unterlagen sind auch auf der Website der Gemeinde Oberdorf abrufbar.