Recherswil
Muss der rote Platz einem Kindergarten weichen?

Der Recherswiler Gemeinderat hat den besten Ort für die Platzierung des neuen Kindergartens gefunden.

Rahel Meier
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Möglicherweise wird der rote Platz zugunsten des Doppelkindergartens versetzt. Zuerst sollen Zustand und Kosten bekannt sein.

Möglicherweise wird der rote Platz zugunsten des Doppelkindergartens versetzt. Zuerst sollen Zustand und Kosten bekannt sein.

Hansjörg Sahli

Dass in Recherswil ein Doppelkindergarten gebaut wird, der auf das Schulhausgelände zu stehen kommt, ist klar. Nun wird die Diskussion um den besten Standort geführt. Vorgesehen war, den Neubau in der nördlichen Hälfte der beiden Parzellen, die an den roten Platz und den Rasenplatz hinter der Schule anschliessen, zu stellen.

Die Architekten und die Arbeitsgruppe schlugen dem Gemeinderat aber einstimmig vor, das Gebäude in den Süden (anschliessend an den roten Platz) zu verschieben. «Das ist für mich die falsche Lösung», meinte Gemeindepräsident Hardy Jäggi gleich zu Beginn der Diskussion im Gemeinderat.

Falsch darum, weil damit eine spätere Erweiterung des roten Platzes verunmöglicht wurde. Je länger die Diskussion dauerte, desto klarer wurde es. Der beste Standort für den Doppelkindergarten wäre genau der Ort, an dem jetzt der rote Platz liegt.

Könnte der Neubau dort aufgestellt werden, dann wären alle Anliegen der Lehrerschaft, der Gemeindebehörden und der Eltern erfüllt. Die Zugangssituation wäre für die Kindergärteler ideal, Verkehr durch Elterntaxis könnte kanalisiert werden, der Zugang für Feuerwehr und Sanität wäre gewährleistet. Eine spätere Erweiterung des Gebäudes wäre ebenfalls möglich.

Der optimale Standort Der Kindergarten wird dort platziert, wo heute der rote Platz liegt. Dieser wird verschoben.
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Ausgangslage Der Doppelkindergarten wird im nördlichen Bereich der beiden Parzellen GB NR. 1307 und 1327 platziert
Vorschlag der Architekten und der Arbeitsgruppe Der Kindergarten wird im südlichen Bereich der beiden Parzellen GB NR. 1307 und 1327 platziert

Der optimale Standort Der Kindergarten wird dort platziert, wo heute der rote Platz liegt. Dieser wird verschoben.

zvg

Entscheid vertagt

Daniel Murer (FDP) stellte schliesslich die Frage, die allen auf der Zunge lag, die aber niemand zu stellen wagte. «Wieso packen wir die Gelegenheit nicht beim Schopf, versetzen den roten Platz und bauen den Kindergarten an den Ort, den wir klar als den Besten erachten?» «Das wäre mit Abstand die sympathischste Lösung», meinte auch Brigitte Knuchel (SP). Und Peter Wüthrich (SVP) doppelte nach und meinte, es sei sogar «das Optimum».

Fabian Borner und Ronald Huber (Aarplan Architekten AG) erhielten darum den Auftrag, abzuklären, in welchem Zustand der rote Platz denn eigentlich ist. Er sei doch auch schon 21 Jahre alt. Dazu soll eine Offerte eingeholt werden, was es kosten würde, den Platz zu versetzen. «Wenn wir die Fakten und Zahlen kennen, dann können wir entschieden», waren sich die Gemeinderäte einig.

Neue Ressortaufteilung

Mit der neuen Legislatur werden die Ressortstrukturen im Gemeinderat verändert. Die Namen der Ressorts werden vereinfacht: Bau, Bildung, Kultur, Sicherheit, soziales, Umwelt und Präsidiales heissen sie künftig. Die Zuteilung der Arbeitsgebiete erfolgt nach HRM2. Damit gehört die Jugendarbeit beispielsweise zum «Sozialen», die Jungbürgerfeier aber zur «Kultur». Der Gemeinderat hat zudem beschlossen die Entschädigung für die Ressortführung auf neu 6000 Franken pro Jahr festzulegen.

Weiter werden vier Bereiche als sogenannte «Projekte» geführt. Diese können bei Interesse neben einem Ressort zusätzlich übernommen werden und werden mit einer jährlichen Pauschale abgegolten. Es sind dies: Entwicklung/Raumordnung (das als 10-Prozent-Pensum gilt); Finanzen (5 Prozent); Jubilarenbesuche und Seniorenfahrt (5 Prozent) und Personalführung (5 Prozent).

Weil die Rechnung 2106 «erfreulich» abschliesst, hat der Gemeinderat beschlossen, der Gemeindeversammlung zu beantragen zusätzliche Abschreibungen in der Höhe von 500'000 Franken zu tätigen. Der verbleibende Ertragsüberschuss von 426'979 Franken soll dem Eigenkapital zugewiesen werden.