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Die Kiesreserven in der Grube Haulital in Lüterkofen-Ichertswil reichen nur noch wenige Jahre. Nun soll sie erweitert werden. Dafür muss der Richtplan geändert werden.
Seit 1979 betreibt die Bürgergemeinde Lüterkofen-Ichertswil die Kiesgrube Haulital. In den letzten 15 Jahren wurden pro Jahr im Mittel rund 29'000 Kubikmeter Kies abgebaut. Bei konstant bleibender jährlicher Abbaumenge reichen die Kiesreserven nur noch bis ins Jahr 2023. Deshalb soll nun die Kiesgrube gegen Osten erweitert werden. Die Erweiterung ist bereits als Vororientierung im kantonalen Richtplan festgelegt.
Neu soll ein Teil des Gebiets, der den Bedarf für die Jahre 2023 bis 2038 abdecken soll, in die Kategorie Festsetzung und ein weiterer Teil in die Kategorie Zwischenergebnis aufgenommen werden. Der restliche Teil verbleibt in der Kategorie Vororientierung. Die Aufnahme von Gebieten in die Kategorien Festsetzung und Zwischenergebnis erfordert eine Anpassung des kantonalen Richtplans, der aktuell noch bis 19. Dezember aufliegt. Die Planänderungen beschreibt ein beigefügter Bericht.
Laut Bericht sind die Kiesvorkommen in Richtung Osten gewaltig. Sondiert wurde, dass die Mächtigkeit des abbaubaren Kiesvorkommens 20 bis 25 Meter beträgt. Mit dem Gebiet Festsetzung stehen 620'000 Kubikmeter Kies zum Abbau bereit. Das nach 2038 abbaubare Gebiet soll gar insgesamt 1,26 Millionen Kubikmeter Kies enthalten. Das Gebiet der geplanten Erweiterung liegt vollständig im Wald.
Nach den Planungsgrundsätzen für die Versorgung mit Kies sind bestehende Abbaustandorte nach Möglichkeit beizubehalten und Rohstoffe möglichst vollständig abzubauen. Die vorhandenen Kiesreserven in der Kiesgrube Haulital reichen – wie erwähnt – bei gleichbleibender Abbaumenge noch bis ins Jahr 2023. Ausserdem wurden in der Kiesgrube in den letzten 15 Jahren pro Jahr im Mittel rund 44'000 Kubikmeter unverschmutzter Aushub zur Wiederauffüllung eingebaut. Das verbleibende Auffüllvolumen beträgt noch rund 812'000 Kubikmeter. Bei konstant bleibender jährlicher Auffüllmenge reicht das Füllvolumen noch bis ins Jahr 2034. Beim künftigen Bedarf wird davon ausgegangen, dass die jährlichen Mengen an Abbau und Aushubmaterial zur Wiederauffüllung sich nicht grundlegend verändern werden.
Die Richtplananpassung «Abbau Steine und Erden: Erweiterung Kiesgrube Haulital, Lüterkofen-Ichertswil» wird während 30 Tagen beim Bau- und Justizdepartement, beim Amt für Raumplanung und bei der Gemeinde Lüterkofen-Ichertswil öffentlich bekannt gemacht. Die Anpassung wird zudem im Internet auf der Homepage des Amtes für Raumplanung veröffentlicht (www.arp.so.ch). Das Bundesamt für Raumentwicklung wird zur Vorprüfung und der Kanton Bern zur Stellungnahme eingeladen. Einwendungen gegen die Richtplananpassung haben innerhalb der Auflagezeit schriftlich an das Bau- und Justizdepartement zu erfolgen. (uby)
Hinzu kommt, laut Bericht, dass die Kiesreserven leicht abbaubar und qualitativ hochwertige sind. Die Infrastruktur der bestehenden Grube kann grösstenteils weiterc genutzt werden. Alte und neue Grube können einfach während einiger Jahre parallel betrieben werden. Der Kies und das unverschmutzte Aushubmaterial zur Wiederauffüllung werden mit Lastwagen an- und abtransportiert. Mit Ausnahme einer kurzen Erschliessungsstrasse durch den Wald kann die bereits bestehende Erschliessung der Grube verwendet werden.
Um die Verkehrsbelastung für die Anwohner möglichst gering zu halten, wird der bereits praktizierte Ringverkehr optimiert. Dabei fahren die Lastwagen über den Haulitalweg zur Grube. Mit unverschmutztem Aushub beladene Lastwagen deponieren zuerst das Material, danach fahren sie über die interne Erschliessung zur Kiesabbaustelle. Nach dem Beladen mit Kies fahren sie über den Grubenweg und die Chrüzbaumstrasse zur Hofstrasse.
Da sich das nächstgelegene Siedlungsgebiet rund 800 Meter von der Grube entfernt befindet und diese durch den Wald vom Siedlungsgebiet abgeschirmt und somit auch nicht einsehbar ist, wird das Siedlungsgebiet, wieder laut Bericht, durch das Vorhaben nicht beeinträchtigt. Da die Materialströme künftig in der gleichen Grössenordnung liegen wie in den letzten Jahren, sei nicht mit einer wesentlichen Verkehrszunahme zu rechnen.
Der Lastwagenverkehr sowie der Maschineneinsatz im Gebiet verursachen Luftschadstoffe. Die Belastung durch den Verkehr wird praktisch unverändert bleiben. Da von 2023 bis 2034 sowohl in der bestehenden Grube wie auch am neuen Standort gearbeitet wird, ist ein zusätzlicher Maschineneinsatz nötig. Dies führe zu einer geringen Mehrbelastung.
Sowohl am bestehenden Standort sowie nach dem Abbau am geplanten Standort wird nur unverschmutztes Aushubmaterial abgelagert. Die im Bereich der Grube liegenden Galvanik- und Kebag-Deponien werden überwacht. Das neue Vorhaben tangiert diese beiden ehemaligen Deponien nicht. Weil das Vorhaben vollständig im Waldareal liegt, ist für die erste Erweiterung in Richtung Osten eine etappenweise, temporäre Rodung von ungefähr 28'000 Quadratmeter Wald erforderlich. Nach der Auffüllung wird der Wald wieder aufgeforstet. Das Betriebskonzept sieht vor, dass es keine Flächen gibt, die länger als 30 Jahre offen sind beziehungsweise nicht wieder aufgeforstet werden. Am Standort befinden sich keine besonders schützenswerten Lebensräume sowie Tier- und Pflanzenarten.
In der Gesamtbeurteilung zeichnet der Bericht ein positives Bild der Erweiterung. Durch die Erweiterung der Kiesgrube nach Osten könne der Kiesbedarf mit der vorhandenen Infrastruktur und ohne sich gross ändernde Auswirkungen auf Siedlung, Verkehr und Umwelt gedeckt werden. Mit der Erweiterung der Grube würden die Planungsgrundsätze des kantonalen Richtplans eingehalten.