Horriwil
Man ist bewusst wieder zu einem alten Plan zurückgekehrt

Der Gestaltungsplan "Dorfzentrum Nord" wird durch den Gestaltungsplan "Dorfkern Horriwil" abgelöst.

Rahel Meier
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Für das Dorfzentrum in Horriwil gibt es einen neuen Gestaltungsplan.

Für das Dorfzentrum in Horriwil gibt es einen neuen Gestaltungsplan.

Hanspeter Bärtschi

Aus dem Gestaltungsplan «Dorfzentrum Nord», der 2016 öffentlich aufgelegt, aber nie rechtskräftig wurde, wird neu der Gestaltungsplan «Dorfkern Horriwil». An einer Mitwirkungsveranstaltung wurde der neue Gestaltungsplan vorgestellt. Im Publikum sassen auch die Grundeigentümer der insgesamt vier Parzellen im nördlichen Teil des unbebauten Dorfzentrums, die beplant werden. Der neue Gestaltungsplan orientiert sich wesentlich am bereits bestehenden Plan aus dem Jahr 2008. «Wir haben im Gemeinderat festgestellt, dass dieser Plan unseren Vorstellungen recht gut entspricht. Darum wurde er nun auf ein weiteres Grundstück ausgeweitet und überarbeitet», erklärte Cyrill Spirig (Gemeinderat Ressort Bau). Der Gestaltungsplan weist fünf Baufelder aus. Drei für Mehrfamilienhäuser und zwei für Einfamilienhäuser. Damit wird eine moderate Verdichtung angestrebt. Laut heutigem Reglement wäre eine Ausnützungsziffer von 0,6 erlaubt, mit dem Gestaltungsplan sind es jetzt 0,65.

Neu werden Satteldächer gefordert

Grosse Diskussionen gab es bei der Planung im Dorfzentrum um die Dachform. Mit dem neuen Gestaltungsplan nimmt man die Wünsche der Mehrheit des Gemeinderates und der Bevölkerung auf und es werden wieder Satteldächer vorgeschrieben. Damit werde die Bebauungsstruktur der angrenzenden Siedlung und des alten Dorfkerns aufgenommen. Kompromisse ging man dafür bei der Erschliessung ein. Es werden zwei Einstellhallen mit zwei separaten Erschliessungsstrassen erstellt. Dies habe vor allem mit der Topografie der Parzellen zu tun. Das Terrain fällt von West nach Ost um 5.40 Meter ab. Eine einzige grosse Einstellhalle mit einer Einfahrt zu bauen wäre unverhältnismässig teuer geworden. Zudem werde damit auch eine Etappierung der Bauten einfacher. Man habe die Einfahrt in die Einstellhalle im Vergleich mit dem Plan aus dem Jahr 2016 aber verlegt und nutze die bereits existierende Erschliessung. Zudem kann so auch die Sicherheit für die Schulkinder, die die Grabackerstrasse als Schulweg nützen, verbessert werden.

Vor 45 Jahren begonnen

Mit den Akten rund um den Gestaltungsplan für das Dorfzentrum in Horriwil lassen sich in der Zwischenzeit mehrere Bundesordner füllen. Der erste Gestaltungsplan für die Baulücke mitten im Dorf wurde 1975 genehmigt. Damals wollte man unter anderem auch Ladengeschäfte, ein Kirchgemeindehaus und ein Restaurant erstellen. 1989 gab es einen weiteren Gestaltungsplan und im Jahr 2008 wurde ein Gestaltungsplan über das Land, das der Kirchgemeinde Krieg-
stetten gehört, erstellt. Ein Einfamilienhaus wurde nach diesen Vorgaben erstellt. Mit den Vorgaben aus dem räumlichen Leitbild aus dem Jahr 2014 und den ortsbaulichen Richtlinien aus dem Jahr 2015 wurde dann der Gestaltungsplan «Dorfzentrum Nord» erarbeitet und 2016 auch öffentlich aufgelegt. Dieser wurde allerdings nie rechtskräftig und nun erneut überarbeitet.

Der eigentliche Inhalt des Gestaltungsplanes wurde von Reto Affolter (WAM Planer und Ingenieure AG, Solothurn) vorgestellt. Auch er ging auf das Thema «Dach» ein. Der neue Gestaltungsplan sieht Satteldächer mit einer Neigung von 30 Prozent vor. Die Firstrichtung ist vorgeschrieben, Lukarnen sind nicht erlaubt.

Die Gebäudehöhe der dreigeschossigen Mehrfamilienhäuser wird mit 8.60 Meter definiert und ist damit geringer als laut gültigem Zonenreglement in der Kernzone erlaubt wäre. Mit diesen Vorgaben dürften pro Mehrfamilienhäusern voraussichtlich je sechs Wohnungen erstellt werden. Ob Miet- oder Eigentumswohnungen ist laut Bauherrschaft noch nicht entschieden worden.

Gesamtbild soll harmonisch wirken

Im Gestaltungsplan ist weiterhin die Besucher-Parkierung definiert, die Lage des Spielplatzes, die Vorbaubereiche und die künftige Bepflanzung. Die Fassaden sollen zurückhaltend, schlicht und strukturiert wirken. Wichtig ist laut Affolter auch, dass die Bauten ein harmonisches und einheitliches Gesamtbild ergeben und baulich aufeinander abgestimmt sind.

Die Frist für die Mitwirkung läuft bis zum 31. März. Bis dann sind auch die Unterlagen auf der Gemeindeverwaltung einsehbar.

Visualisierung So könnte die neue Überbauung im Dorfkern aussehen.

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Solothurner Zeitung