Das Gerichtsverfahren zwischen Genossenschaft Elektra und Leuzigen zieht sich in die Länge. Dadurch kann die Genossenschaft auch nicht mit der Gebnet AG fusionieren.
Am Donnerstag findet die jährliche Delegiertenversammlung der Genossenschaft Elektra Bucheggberg (GEB) statt. Ein Anlass, den es eigentlich nicht mehr geben sollte. Die GEB existiert nur noch auf dem Papier – und wegen eines Gerichtsverfahrens. Das operative Geschäft liegt in den Händen der Partnerin Gebnet AG. Eine Partnerin, mit der man schon längst ins Bett hätte gehen wollen. Das Gerichtsverfahren mit der Gemeinde Leuzigen verunmöglicht aber die angestrebte Fusion von GEB und Gebnet.
Im Protokoll der auserordentlichen GEB-Versammlung von November 2016 ist der Konflikt mit Leuzigen aus Sicht der GEB nachgezeichnet. Leuzigen war Mitglied in der seit 100 Jahren bestehenden und elf Mitglieder umfassenden Genossenschaft Energie Bucheggberg. Ihre operativen Aufgaben übertrug diese Körperschaft vor Jahren an die Gebnet AG. Um günstiger Strom beziehen zu können, kündigte Leuzigen 2015 die Mitgliedschaft in der Gebnet, blieb aber weiterhin GEB-Genossenschafterin mit allen statutarischen Verpflichtungen.
Für die GEB zeichnete sich durch den Austritt und die Zahlungsverweigerung ein Schaden in Höhe von über 140'000 Franken ab, weil die für Leuzigen nötige Energiemenge bereits weit im Voraus mit eingekauft worden sei. Aussprachen zwischen GEB und Leuzigen haben nicht gefruchtet. Im März 2016 erfolgte der Ausschluss der Gemeinde Leuzigen aus der GEB wegen «unsolidarischen Verhaltens», gleichzeitig wurde die Gemeinde aufgefordert, die ausstehenden Kosten zu begleichen.
Daraufhin erfolgte ein Schlichtungsgesuch Leuzingens beim Amtsgericht in Solothurn. Im August kommt es zur Schlichtungsverhandlung. Leuzigen versucht erfolglos, den GEB-Ausschluss rückgängig zu machen. Ein vom Richter angestrebter Vergleich scheiterte. GEB forderte 100'000 Franken, Leuzigen wollte nur 50'000 Franken geben, erhöhte dann auf 75'000 Franken, worauf es dem Richter zu bunt wurde: «Wir sind hier nicht auf einem Basar», soll er laut Protokoll gesagt haben. Er erteilte Leuzigen das Recht zu klagen.
Leuzigen wollte aber eine weitere gerichtliche Auseinandersetzung vermeiden und suchte anschliessend nochmals mit dem 50'000-Franken-Angebot einen Vergleich. Die GEB-Versammlung beharrte im November auf 75'000 Franken und wurde von den Delegierten darin bestätigt.
An der nun kommenden GEB-Versammlung wird erneut über den Stand der Auseinandersetzung mit Leuzigen informiert. Laut Gebnet-Geschäftsführer Peter Woodtli handelt es nach wie vor um ein laufendes Verfahren, weshalb er keinen Kommentar dazu geben will.
Solange das Gerichtsverfahren läuft, zahlen die Genossenschafter Jahr für
Jahr ein Defizit in der Grössenordnung von 70'000 Franken. Im Wesentlichen sind es zwei Posten, die das Minus zumindest im vergangenen Jahr verursachten: der Personalaufwand mit 31'000 Franken und die Projektbegleitung mit 30'000 Franken. Ein grosser Teil der Ausgaben dürfte das Gerichtsverfahren schlucken.
An der Delegiertenversammlung ist es wieder soweit. Die Genossenschafter stimmen der Nachfinanzierung des Minus zu. Der Betrag wird pro Stromzähler erhoben werden. Vorgeschlagen sind 15 Franken pro Zähler. Das wird beispielsweise die Gemeinde Buchegg, die grösste Gemeinde der Genossenschaft, beinahe 18'000 Franken kosten.