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Zu den Baupublikationen für die Umnutzung der ehemaligen Kläranlage zu einem öffentlichen Park sowie zum Neubau einer Bootsanlegestelle sind beim Kanton keine Einsprachen eingetroffen, wie das Bau- und Justizdepartement bestätigt.
Die Einsprachefrist endete am 26. April. Die beiden Projekte innerhalb des künftigen öffentlichen Uferparkes auf dem Areal Attisholz Süd können somit ausgeführt werden. (uby)