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Solothurn
Lebern-Bucheggberg-Wasseramt
Die Frist für die Räumung des Areals beim ehemaligen Steinbruch Bargetzi läuft am Samstag ab. Kommt es zur Zwangsräumung?
Am Samstag läuft die Frist ab, welche das Richteramt Solothurn-Lebern den Familien Huber gab. Die Fahrenden müssen das Areal beim Steinbruch Bargetzi in Rüttenen räumen, sonst kann die Grundstücksbesitzerin, die Bürgergemeinde Solothurn, eine Zwangsräumung beantragen.
Die Familien von Charles Huber senior und Charles Huber junior haben bis gestern den Platz grösstenteils geräumt. Es steht noch ein Wohnmobil, in dem die beiden Familien auf engstem Raum leben. Sie würden solange bleiben, bis auch der letzte Funken Hoffnung erloschen ist, erklärt Charles Huber junior.
Aktuell legen sie all ihre Hoffnungen in eine Beschwerde, welche die Radgenossenschaft der Landstrasse in ihrem Namen an die nächsthöhere Instanz, an das Obergericht, verschickt hatte.
Darin wird die Ausweisung der jenischen Familien in Rüttenen als menschenrechtswidrig beanstandet. Der vom Kanton angebotene neue Standort bei der früheren Abwasserreinigungsanlage Schachen auf Gemeindegebiet Flumenthal sei keine Alternative.
Begründet wird dies mit Lärm von der 60 Meter nahen Autobahn und Strahlung der ebenfalls nahen Hochspannungsleitung. Der vom Kanton angebotene Platz, seinerzeit mitentscheidend, dass die Familie Huber das Urteil vor dem Amtsgericht akzeptierte, sei nicht menschenwürdig. Die Radgenossenschaft war gestern nicht erreichbar.
Welche Chancen die Beschwerde bei einer inhaltlichen Beurteilung hat, ist Sache des Obergerichtes. Zuerst werde geprüft, ob überhaupt auf die Beschwerde eingetreten werden kann, so das Sekretariat des Obergerichts.
Muss dies verneint werden, geht die Beschwerde zurück an die Absender. Dies werde gleich in den nächsten Tagen entschieden, so das Obergericht. Die Grundstücksbesitzerin kann dann die Zwangsräumung verlangen.
Falls dies nicht der Fall ist, erfolgt ein Schriftenwechsel. Die Gegenpartei erhält Gelegenheit, sich innert 10 Tagen zur Beschwerde zu äussern. Weitere Abklärungen folgen. Ein Entscheid sei dann frühestens in einem Monat zu erwarten.
Auch vonseiten der Grundstücksbesitzerin, der Bürgergemeinde Solothurn, wurden die Familien brieflich kontaktiert. Bürgergemeindepräsident Sergio Wyniger möchte nicht konkret über den Inhalt Auskunft geben.
«Es handelt sich um ein laufendes Verfahren.» Aber allgemein gehe es um Fristen und um Bedingungen zu deren Erfüllung. Charles Huber senior bestätigt den Erhalt des Briefes, möchte aber ebenfalls keine Auskunft dazu geben. «Das muss ich zuerst mit dem Anwalt der Radgenossenschaft besprechen.»