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Der Friedensrichter in Zuchwil musste im letzten Jahr 59 Strafbefehle wegen Widerhandlungen gegen das Abfallreglement, Verletzungen der Meldepflicht bei der Einwohnerkontrolle und Nichtbefolgen eines Aufgebotes zur Aushebung durch die Feuerwehr erlassen.
In elf Fällen führten Einsprachen gegen Strafbefehle nach Abklärungen zu Einstellungen der Strafverfahren, wobei vier davon noch aus Strafbefehlen aus dem Jahr 2018 stammten. Elf Angeschuldigte musste der Friedensrichter dem Kantonalen Strafvollzug zum Vollzug eines Freiheitsentzuges melden, weil sie trotz Mahnungen die Geldbusse nie bezahlten. Fünf bezahlten die Busse nach Erscheinen der Polizei. Es sind noch 13 Verfahren offen.
Im Zivilrecht führte der Friedensrichter eine Schlichtungsverhandlung durch. Bei einem Schlichtungsgesuch konnte der Friedensrichter vorgängig vermitteln, wodurch sich die Parteien einigen konnten und das Schlichtungsgesuch zurückgezogen wurde. (mgt/rm)