Amtsgericht Bucheggberg-Wasseramt
Freispruch vergeblich gefordert: Detektive liessen den Versicherungsbetrüger auffliegen

Vor dem Amtsgericht Bucheggberg-Wasseramt wehrte sich ein 47-Jähriger vergeblich gegen einen Strafbefehl.

Ornella Miller
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Der 57-jährige Kosovare Tarik A.* hatte unrechtmässig Leistungen der Invalidenversicherung IV Solothurn bezogen. (Symbolbild)

Der 57-jährige Kosovare Tarik A.* hatte unrechtmässig Leistungen der Invalidenversicherung IV Solothurn bezogen. (Symbolbild)

KEYSTONE/GAETAN BALLY

«Ich bin nicht tot, ich gehe auch aus», habe sein Mandant im Verfahren ausgesagt, erwähnte Rechtsanwalt Manuel Rohrer wiederholt vor Gericht. Sein Schützling, der 57-jährige Kosovare Tarik A.*, stand vor dem Amtsgericht Bucheggberg-Wasseramt. Er hatte den Strafbefehl wegen gewerbsmässigen Betrugs nicht akzeptiert, nachdem er von Februar bis Juni 2012 unrechtmässig Leistungen der Invalidenversicherung IV Solothurn bezogen hatte.

Das Amtsgericht bestätigte nun die Schuld, ebenso die Strafe von 180 Tagessätzen bedingt bei einer Probezeit von 2 Jahren, reduzierte die Höhe des Tagessatzes jedoch von 30 auf 10 Franken. Der seit 1984 in der Schweiz lebende Tarik, für den eine Dolmetscherin übersetzen musste, hatte anfangs der 90er Jahre einen schweren Unfall mit einem öffentlichen Verkehrsmittel erlitten, bei dem fast alle der rund hundert Beteiligten gestorben waren.

Seit 2005 erhielt er eine volle IV-Rente, weil man ihm damals einen IV-Grad von 84 Prozent attestierte. Monatlich erhielt er 3700 Franken. Der Rentenanspruch war nie wie vorgesehen überprüft worden. Im August 2011 erhielt die IV eine anonyme Meldung. Tarik mache «überall auf krank», er «spielt uns was vor» wenn er in der Nähe des Wohnorts sei, aber weiter weg verhalte er sich normal.

Die IV-Stelle leitete ein Revisionsverfahren ein. Es wurden zwei Revisionsgespräche mit ihm geführt, und er musste ein Formular zu seinem Gesundheitszustand ausfüllen. Er kreuzte an, dass dieser immer noch derselbe sei. Die Erkrankungen – Depression mit körperlichem Syndrom und chronisches Ganzkörperschmerzsyndrom – seien also immer noch vorhanden.

Von Detektiven des Betrugs überführt

Bei den erwähnten Gesprächen im Februar und Mai 2012 habe Tarik etwa angegeben, immer müde zu sein, es gehe ihm überhaupt nicht gut, längere Autofahrten vermeide er, er bleibe am liebsten allein zu Hause, Freunde habe er keine. Er habe dabei eine vornübergebeugte Haltung gehabt, legte die Hände auf den Rücken, hinkte beim Gehen. Blickkontakt sei jedoch kaum möglich gewesen, seine Augen hätte er fast verschlossen.

Wegen unklaren Befundes wurden gesundheitliche Gutachten erstellt, bei dem herauskam, dass weder aus körperlicher noch aus psychischer Sicht eine Einschränkung der Arbeitsfähigkeit vorläge. Er wurde zudem observiert. An drei Tagen im März 2012 beobachtete ein Detektiv Tarik, wovon in der Verhandlung Videoausschnitte von zwei Tagen abgespielt wurden. Eine Sequenz zeigte etwa, wie er auf einer über 150 Kilometer langen Autotour ein Auto in einer Garage im Kanton Freiburg unter die Lupe nimmt. Dabei ist er munter, interessiert, redefreudig und agil.

Vor Gericht hatte Tarik etliche Ausflüchte. So sei der Nachbar, der ihn öfters zum Arzt fuhr, nicht sein Freund, sondern der seiner Frau. Oder im Video sei nicht gezeigt worden, dass er auf der Fahrt immer wieder Pausen eingelegt habe. Sein stets wiederkehrendes Hauptargument lautete aber: «Manchmal ging es mir besser, manchmal schlechter.» Dieses nahm auch Rohrer oft auf und forderte vergeblich einen Freispruch. Amtsgerichtspräsident Stefan Altermatt sagte, der Betrug wäre vermeidbar gewesen, durch Arbeitstätigkeit oder durch den Gang zum Sozialamt.