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Der Gemeinderat Langendorf behandelte das Budget und diskutierte weiter Anträge der Schule zu Pensenerhöhung und der Bewilligung von Zusatzlektionen.
Die Geslor (Gemeinsame Schule Langendorf, Oberdorf, Rüttenen) ersuchte den Gemeinderat, eine auf ein Jahr befristete Stelle zu schaffen, die ein Pensum von 11 Schullektionen umfasst. «Die Sek B umfasst eine unglaubliche Spannweite von Schülerinnen und Schülern: Sie enthält von potenziellen Sek-E-Schülern bis hin zu Schülern der Kleinklasse alles», führte Geslor-Präsident, Ivan Schmitter, ins Thema ein. Die 1. Sek-B Klasse aus Langendorf besteht seit Ende August aus 22 Schülerinnen und Schülern.
Empfohlen wird pro Klasse eine Anzahl von 12 bis 20 Schülern, ab 22 Schülern werden Zusatzlektionen nahegelegt, in denen neben der Lehrperson eine zweite Fachkraft anwesend ist, damit auf die einzelnen Kinder genügend eingegangen werden kann. Bis 2015 war das Volksschulamt zuständig, die Zusatzlektionen zu bewilligen, von nun an liegt durch die Einführung der Schülerpauschalen die Entscheidungsgewalt beim Gemeinderat. Dieser gab einstimmig grünes Licht.
Weiter bat die Geslor, die Pensen der Schulleitung um 10 Prozent und das Pensum des Sekretariats um 60 Prozent zu erhöhen. Bereits vor einem Jahr lag der Antrag auf dem Tisch, wurde jedoch wegen der Steuererhöhung verschoben. Gemeinderat Daniel Hürlimann kritisierte, dass vorgängig nie über eine solche Überlastung in der Schule berichtet wurde. «Der Antrag kam völlig unerwartet. Mit 60 weiteren Prozent lehnt man sich zudem zu weit aus dem Fenster. Wir haben vor mehreren Jahren eine Sekretariatsstelle für die Geslor geschaffen, damals noch mit einem Pensum von 10 Prozent. Seither gab es jeweils Anfragen, das Stellenpensum zu erhöhen. Jetzt sind wir gegenwärtig bei 60 Prozent.»
Wie Schmitter und Ressortleiterin Andrea Kronenberg erklärten, habe die Sekretärin sehr viele Aufgaben übernommen, unter anderem das sehr aufwändige Programm Lehrer Office und weitere Arbeiten, die früher eine an der Schule extra dafür angestellte Fachkraft übernommen hatte. Wenn die Sekretärin mehrere Tage am Stück ausfällt, sei die Schule zudem wegen mangelnder Kapazität schlichtweg überfordert.
Bei den Mehrfamilienhäusern an der Rüttenenstrasse 34 und 36 gab es einen Eigentümerwechsel. Dabei sollen in beiden Wohnhäusern je zwei neue Wohneinheiten in den Dachräumen entstehen. Die Garageboxen zwischen den beiden Bauten sollen Parkplätzen weichen. Per Gesetz ist die Anzahl der Parkplätze vorgeschrieben; um diese zu erreichen, hätten die heute bestehenden Parkplätze entlang der Fassaden bei der Rüttenenstrasse genutzt werden sollen, die jedoch aus Sicherheitsgründen nicht mehr konform sind: Man müsse rückwärts über das Trottoir ausparken, was auf Kantonstrassen nicht erlaubt ist.
Die AVT erarbeitete zusammen mit der Bauherrschaft und der Baukommission ein neues Konzept, das vorsieht, dass die sechs neuen Parkplätze entlang des Berletzmattwegs realisiert werden können. In diesem Quartier herrscht jedoch Einbahnregelung. Um dem Mehrverkehr dort vorzubeugen, wird das Signal «Verbotene Fahrtrichtung» um zwanzig Meter Richtung Süden verschoben werden, sodass man auf beiden Fahrtrichtungen zu den Parkplätzen gelangt.
Der Gemeinderat beauftragte, ein Pflichtenheft zu erstellen und darin alle anfallenden Aufgaben mit dem damit einhergehenden Aufwand aufzuführen, um das Geschäft besser einschätzen zu können. Im Oktober will er das Geschäft noch einmal behandeln.
Erneute Verschuldung
«Der Budgetentwurf 2017 fällt ein wenig besser aus, als das Budget 2016. Der Ertrag ist 50'000 Franken höher», so Gemeindeverwalter Kurt Kohl bei der ersten Budgetlesung. Die Erfolgsrechnung würde mit einem Ertragsüberschuss von 300'000 Franken abschliessen. Jedoch käme es erneut zu einer Verschuldung und der Selbstfinanzierungsgrad würde auf 61 Prozent sinken, 2016 lag er noch bei 74 Prozent.
Die Investitionsrechnung liegt bei 1,9 Mio. Franken. Unter anderem enthält sie die Ersatzbeschaffung eines Tanklöschfahrzeugs (450'000 Franken) und die Erweiterung des Kindergarten Weihermatt (350'000 Franken).
Der Gestaltungsplan «Weissenstein- und Stöcklimattstrasse», der die Sanierung eines Wohnhauses aus dem Jahr 1843 sowie den Bau von vier Einfamilienhäusern behandelt, wurde im Juli und August öffentlich aufgelegt und vom Kanton vorgeprüft. Die Vorprüfung fiel positiv aus, die angebrachten Änderungen sind in die Überarbeitung eingeflossen.
In der einzigen eingegangen Mitwirkungseingabe wird die Grünflächenziffer kritisiert. Diese liegt nämlich bei 36 Prozent und damit etwas unter der im Zonenreglement festgelegten Ziffer von 40 Prozent. Die Planungskommission hält indes das differierende Mass für verträglich.
Der überarbeitete Gestaltungsplan wird nun noch einmal für dreissig Tage öffentlich aufgelegt. Der Gemeinderat hat vorbehaltlich eingehender Einsprachen den überarbeiteten Gestaltungsplan angenommen.