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Weil der Boden des Gartens an der Krempelgasse im Derendinger «Elsässli» mit Schadstoffen belastet ist, muss die Sanierung durch Fachleute begleitet werden.
Als erste Gartenbesitzer lassen die «Elsässli»-Bewohner Franziska und Roger Blanchat-Weber ihren Garten sanieren. Bevor mit der Sanierung begonnen werden konnte, gab es fast ein Jahr lang Vorarbeiten zu bestreiten.
Dabei wurden Blanchats einerseits durch die Fachstelle Bodenschutz (Amt für Umwelt) begleitet, andererseits aber auch durch den Geologen Marcel Stalder (SolGeo AG Solothurn).
Die Begleitung durch eine Fachperson ist gesetzlich vorgeschrieben. «Der Bodenschutz ist ein Spezialbereich», so Stalder. Bei Belastungen des Bodens, das heisst der belebten Bodenschicht auf den obersten 40 bis 50 Zentimetern des Untergrundes, gelte es, grundsätzlich die Vorgaben der Verordnung über Belastungen des Bodens (VBBo) zu beachten.
Sobald belasteter Boden jedoch ausgehoben werde, gelte er als Abfall und muss gemäss den Vorgaben der eidgenössischen Abfallverordnung entsorgt werden. «Diese unterschiedlichen gesetzlichen Grundlagen sind bei der Sanierung oder bei einer Untersuchung des Gartenbodens zu beachten.»
Für Stalder ist die Arbeit auch speziell, weil im «Elsässli» hauptsächlich Privatpersonen betroffen sind, die ohne für die Belastungen verantwortlich zu sein, mit den Problemen konfrontiert sind.
Hauptarbeit bereits getan
Für die Sanierung des Gartens musste ein Baugesuch aufgelegt werden. «Tatsächlich ist der grösste Teil meiner Arbeit bereits erledigt», meint Marcel Stalder. Der Geologe sorgte dafür, dass alle nötigen Dokumente im Baugesuch vorhanden waren, die es von den bodenschutz- und abfallrechtlichen Grundlagen her braucht.
Die Gärten im «Elsässli» sind mit PAK (Polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe) belastet. Weil die Konzentration so hoch ist, dass sie als gesundheitsgefährdend betrachtet wird, haben die kantonalen Fachstellen Nutzungseinschränkungen verhängt. Zusätzlich wurde ein Eintrag im Grundbuch verfügt. Die Böden sind aber nicht als Altlast eingestuft. Ihre Nutzung und Sanierung wird nach den Vorgaben der VBBo (Verordnung über Belastungen des Bodens) gehandhabt. Der Abtrag der obersten Schicht des Bodens ist die einzige Massnahme, mit der die Gärten saniert werden können. Die Kosten dafür belaufen sich auf 50 000 bis 70 000 Franken. (rm)
Ein wichtiges Dokument ist dabei das Entsorgungskonzept. Der belastete Boden muss gesetzeskonform entsorgt werden. Bei Blanchats waren es am Schluss doch fünf Lastwagen voll, die weggeführt wurden. «Das Amt für Umwelt des Kantons Solothurn hatte generell festgelegt, dass die obersten 40 Zentimeter des Gartenbodens in einer Deponie des Typs E, früher hiess das Reaktordeponie, entsorgt werden muss.»
Die Menge machts aus
Aufgrund der Erfahrung mit ähnlichen Fällen, riet Stalder Familie Blanchat, tiefenabgestufte Proben entnehmen zu lassen. Und tatsächlich zeigte sich dabei, dass es reicht, die obersten 25 Zentimeter in die Deponie Typ E zu entsorgen. Weitere 15 Zentimeter konnten gemäss den Analyseresultaten in einer Deponie des Typs B (Inertstoffdeponie) entsorgt werden. «Das verringert die Kosten», so Stalder. Im Baugesuch wurde zudem genau festgelegt, wo der Boden abgetragen wird und wo er bleibt.
So bleibt ein alter Baum stehen, und darum herum wird demzufolge ein Teil des Bodens für die Wurzeln belassen. Neben dem Entsorgungskonzept musste zudem auch eine Entsorgungsbewilligung eingeholt werden.
Sind die Arbeiten abgeschlossen, muss Stalder eine Dokumentation über die erfolgten Arbeiten abgeben, sodass die kantonale Fachstelle Bodenschutz nachprüfen kann, ob alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt sind. «Danach sollte auch der Eintrag im Grundbuch gestrichen werden», so Stalder.
«Um eine Sanierung optimal zu planen und die korrekten und kostengünstigsten Entsorgungswege festzulegen, empfehle ich den Grundstückseigentümern, die Gärten vor der Sanierung untersuchen zu lassen.» So können laut Stalder kleinräumige Unterschiede im Grad der Belastung erkannt und damit allenfalls auch Kosten eingespart werden.