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Solothurn
Lebern-Bucheggberg-Wasseramt
Ein Hausbesitzer aus dem Bucheggberg hat beim Umbau die Vorschriften missachtet – das Verwaltungsgericht nahm einen Augenschein. Vor allem die Westfassade sorgt für rote Köpfe.
Das ehemalige Bauernhaus liegt idyllisch am Waldrand zwischen Biezwil und Lüterswil. Die Sicht auf die erste Jurakette ist einwandfrei. Trotzdem hat der Hausbesitzer Mühe, die umgebaute Liegenschaft in der Landwirtschaftszone zu vermieten.
Ein grosszügiger Balkon sollte die Wohnungen attraktiver machen, ein Gerüst ist schon aufgebaut. Dumm nur: Der Balkon ist überdimensioniert. Mit viereinhalb Metern Tiefe und einer angebauten Treppe steht er in keinem Verhältnis zum Rest des Hauses.
Noch ärgerlicher: Der Bauherr hat sich nicht bloss mit der Planung des Balkons vertan, er hat bereits einiges bauen lassen, das nicht dokumentiert ist. Weil die kantonalen Behörden Wind davon kriegten, fand gestern Nachmittag ein Augenschein des Verwaltungsgerichts statt.
Als Experte begutachteten der Solothurner Architekt Pius Flury und Markus Schmid, kantonaler Beauftragter für Heimatschutz, den Streitgegenstand. Ins Auge stach der Delegation vor allem die Westfassade.
Wo vorher eine Holzschalung mit Gliederung war und dem Aussehen eines Kleinbauernhauses in der Juraschutzzone entsprach, leuchtet nun eine blank-verputzte Fassade in die Landschaft hinaus. Die Juraschutz-Bestimmungen gelten auch für den Bucheggberg.
Weder die Gemeinde noch der Kanton hatten den Umbau bewilligt. «Die Identität des Hauses wurde stark verändert», sagte Markus Schmid.
Was im ursprünglichen Zustand durch seine spezielle Struktur typisch war für eine Baute im Bucheggberg, unterscheide sich nun nicht mehr von einem Einfamilienhaus in einem beliebigen Dorf oder in der Stadt.
Der Hausbesitzer rechtfertigte sich: Die ausgesetzte Westfassade wurde bei einem Gewitter verhagelt, die Versicherung weigerte sich, die Instandstellung der ursprünglichen Struktur zu bezahlen.
Sein Vorschlag, die früheren Unterteilungen der Wand einfach mit brauner Farbe aufzumalen, kam bei Gerichtspräsidentin Karin Scherrer nicht gut an. «Das wäre eine Verschlimmbesserung, das kann ich Ihnen jetzt schon sagen.»
In Schutz nahmen den Hausbesitzer die beiden Vertreter der Biezwiler Baukommission. Sie befanden den Umbau «als gut». Ausserdem könne der Charakter des ehemaligen Kleinbauernhauses eh nicht mehr hergestellt werden.
Da könne man machen, was man wolle. Schliesslich wies Pius Flury darauf hin, dass der ursprüngliche Zustand mit einer Art Lattenrost wieder hergestellt werden könnte. «Das sollte technisch möglich sein.»
Ebenfalls vorgeprescht war der Bauherr mit der Südfassade, wo neue Fenster und Türen eingebaut wurden. Dabei gingen die Sprossen und die Flügel in den Fenstern, laut den Fachmännern ein wichtiges Element für den Charakter des Kleinbauernhauses, glatt vergessen.
«Mit Leidenschaft» hat der Biezwiler geplant und erreicht, dass in der Wohnung 26 Prozent mehr Sonnenschein herrscht. Die Schutz-Vorgaben müssten verbessert werden, findet er angesichts der Kosten, die auf ihn zukommen könnten.
«Sie hätten halt vorher fragen sollen, dann wäre es nicht soweit gekommen», entgegnete die Richterin. Im Kanton Solothurn wolle man Sorge tragen zu Häusern in der Juraschutzzone. Immerhin: Die Fenstersprossen sollten mit relativ wenig Aufwand auf die Scheiben gesetzt werden können.
Längst wohnen keine Landwirte mehr im ehemaligen Bauernhaus. An die einstige Nutzung mahnt nur noch die Nordfassade. Doch diese liegt im Schatten und ist kaum zu sehen. Ob der idyllische Schein rund ums Haus gewahrt bleiben soll, erfährt der eifrige Bauherr in rund einem Monat, wenn das Urteil gefällt wird.