Lüsslingen-Nennigkofen
Das Gewerbe kann weiterplanen

Der Regierungsrat hat beschlossen, eine Sonderbaugenemigung für Lüsslingen-Nennigkofen zu genehmigen.

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Das Gewerbeland Lüsslingen soll bebaut werden

Das Gewerbeland Lüsslingen soll bebaut werden

Hanspeter Bärtschi

Der Regierungsrat hat den Erschliessungs- und Gestaltungsplan «Holen» mit Sonderbauvorschriften für die Gemeinde Lüsslingen-Nennigkofen genehmigt. Mit diesem Plan wird die Bebauung der Grundstücke GB Nrn. 1190 und 1186 mit einem Gewerbebau, sowie die Nutzung der angrenzenden Teilparzelle GB Nr. 1189 als Abstellplatz für Container geregelt. Das Gestaltungsplanareal liegt im Industrie- und Gewerbegebiet Holen. Der rechtsgültige Bauzonenplan teilt das Gebiet der Gewerbezone, für welche eine generelle Gestaltungsplanpflicht besteht, zu. Der Gewerbeneubau wird gemeinsam durch zwei ortsansässige Firmen erstellt, welche ihren Firmenstandort verlegen werden. Vorgesehen ist ein Gebäude mit zwei Hallen. Weiter sind auf dem Areal grössere Umschlags- und Verkehrsflächen , sowie ein Materialzwischenlager vorgesehen. Auf der benachbarten Teilparzelle ist ein Bereich für Abstellplätze für Container und ein Bereich für eine mögliche Silonutzung festgelegt. Neue Bauten werden dort keine erstellt.

Speziell ist der Bereich «Hecke geplant», der im heute rechtsgültigen Zonenplan auf der nördlichen Seite ausgeschieden ist. Diese Hecke wurde bis heute nicht gepflanzt. Aufgrund der engen Platzverhältnisse und weil der rechtliche Heckenabstand auch mit dem Gestaltungsplan und dem reduzierten Abstand auf zwei Meter nicht eingehalten werden kann, wird die Hecke durch eine Strauchgruppe ersetzt. Die Pflanzung erfolgt im Rahmen der Projektrealisierung. In den übrigen Bereichen darf der Heckenabstand um zwei Meter unterschritten werden. (rm/rrb)