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Solothurn
Lebern-Bucheggberg-Wasseramt
Das Obergericht tritt nicht auf die Beschwerde der jenischen Familie Huber aus Rüttenen ein. Eine Zwangsräumung wäre nun ab sofort möglich. Wie es weiter geht, bleibt offen.
Nun ist es der Entscheid zur Beschwerde der Familie Huber gegen die Vollstreckung der Räumung des Areals beim ehemaligen Steinbruch Bargetzi doch schneller erfolgt als erwartet. Das Obergericht tritt nicht auf die Beschwerde ein.
«Da sich die Beschwerde sofort als offensichtlich unbegründet erweist, kann auf die Einholung einer Beschwerdeantwort der Gegenpartei verzichtet werden», schreibt das Gericht im Entscheid.
Das Richteramt Solothurn-Lebern habe sich bei seinem Entscheid, eine Frist bis 15. Januar für die Räumung des Areals zu gewähren, auf den rechtskräftigen Inhalt eines Vergleich aus dem Jahr 2013 abgestützt.
Im Vergleich habe sich die Familie Huber «ohne wenn und aber» einverstanden erklärt, das Areal bis Ende 2014 zu räumen. «Ein gerichtlicher Vergleich hat die Wirkung eines rechtskräftigen Entscheides», so der Text im Entscheid.
Die Familie Huber begründete die Beschwerde unter anderem damit, dass der Kanton sein Versprechen im Zusammenhang mit dem Vergleich nicht eingehalten habe. Dieser stellte 2013 einen neuen Standort in Aussicht und fand diesen im Schachen in Flumenthal.
Der Standort in der Nähe der Autobahn und nahe einer Hochspannungsleitung sei aber nicht menschenwürdig, erklärte die Familie Huber und fand dabei Unterstützung in der Radgenossenschaft der Landstrasse. Das Gericht schreibt im Entscheid dazu: «Von einem anderen Standort ist im Vergleich keine Rede.»
Aufgebrachte Familie
Beim Steinbruch ist eine aufgebrachte Familie Huber anzutreffen. Ihr Ärger richtet sich in erster Linie gegen den Kanton. «Ich bin hässig, weil ich wegen dem Kanton mein Leben aufgeben muss. Das wird mir weggenommen», sagte Gabriela Huber.
Ihr Mann Charles Huber senior erklärt. «Wir haben seinerzeit den Vergleich unterschrieben, weil der Kanton uns einen neuen Standort versprach. In Flumenthal hat man uns dann einen Standort angeboten, wo kein Mensch leben möchte.
Jetzt sind wir die Gelackmeierten.» Das sei sein Plan B gewesen, dieser vom Kanton versprochene Standort. Er sei nicht untätig geblieben all die Jahre und habe eine Alternative gesucht. «Aber das ist sehr schwierig. Die gleichen Probleme hat der Kanton ja auch bei der Suche nach Standorten», sagt er und schildert die Situation.
«Sechs Familien wollte der Kanton in Flumenthal platzieren. Darunter meinen Neffen aus Balsthal, der jetzt in einer Notwohnung untergekommen ist. Er hat schulpflichtige Kinder. Seinen Cousin aus Oberbuchsiten, aktuell ebenfalls in einer Notwohnung. Einen Herrn aus Bern, ebenfalls mit Schulkindern, jetzt auch in einer Notwohnung. Und den Sohn des Präsidenten der Radgenossenschaft. Der hat jetzt in Winterthur auf einem jenischen Platz ein überteuertes Wohnmobil gekauft, damit er einen Platz hat.»
Angebot der Bürgergemeinde
In der Zwischenzeit hat Charles Huber mit seinem Sohn verschiedene Objekte auf dem Areal abgebaut. Für sein Wohnmobil, das im Fall der Fälle mit einem Laster weggeführt werden muss, habe er zwei Lagerplätze, einen in Balsthal, einen in Biel in Aussicht.
Die Familien würden von Verwandten aufgenommen, «bis wir eine Lösung gefunden haben».
Mit der Bürgergemeinde hat zudem ein Briefwechsel stattgefunden. Diese bot der Familie Huber eine kurzzeitige Verlängerung der Frist unter bestimmten Bedingungen an. Doch Charles Huber senior ist nicht geneigt, darauf einzugehen.
«Was bringt uns das. Das Ganze würde nur weiter hinausgeschoben. Man will uns einfach nur loswerden.» Dabei fühle er gerade jetzt umso mehr, wie das Dorf zu seiner Heimat geworden sei. «Man hat sich in den letzten 28 Jahren an uns gewöhnt. Mein Sohn ging hier zur Schule, und wir kennen viele Leute hier.»
«Hoffe, Familie geht freiwillig»
Alain Hervouet, beim Oberamt unter anderem zuständig für Zwangsmassnahmen, wartet noch auf die Vollstreckungsbescheinigung der Gerichts. Danach will er in Absprache mit der Familie Huber und der Grundstücksbesitzerin Bürgergemeinde Solothurn das weitere Vorgehen besprechen.
«Vielleicht wird eine Zwangsräumung nicht nötig und die Familie Huber geht freiwillig», hofft er. Müsste er dennoch eine Zwangsräumung anordnen, werde der Familie diese angekündigt. «Mit einem Vorlauf von 5 bis 7 Tagen.»