Einzonung
Knatsch um Planungszonen in Oensingen

Der Gemeinderat verfügt eine Planungszone für fünf Jahre – Landbesitzer und Bauherren wehren sich mit Händen und Füssen dagegen.

Alois Winiger
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Solothurner Zeitung

Der Entscheid des Gemeinderats, das Gebiet «Hunzikermatte bis Hinterdorf» für die nächsten fünf Jahre mit einer Planungszone zu belegen, ist auf Widerstand gestossen. Zwei Grundstückbesitzer haben Einsprache erhoben, der Gemeinderat hat sie jedoch abgewiesen. Und, wie zu erwarten war, geben die Landbesitzer nicht auf, sie ziehen die Einsprache an den Regierungsrat weiter.

Sechs verschiedene Zonen

Die verfügte Planungszone erstreckt sich zwischen Autobahnzubringer und Klusstrasse, südlich begrenzt durch die Solothurnstrasse, nördlich etwa bei der Überführung der Klusstrasse über den Autobahnzubringer. Der Gemeinderat hatte gehandelt, weil für Teile des Areals wiederholt Einzonungsbegehren und Überbauungsabsichten geäussert wurden. Zudem steht der Autobahnanschluss Nord, der im südlichen Teil durch das Areal verläuft, zur Debatte im Zusammenhang mit der Entlastungsstrasse und dem Vollanschluss an die Autobahn. Dies hätte Auswirkungen auf die Grundstücke der erwähnten Besitzer, voraussichtlich durch eine Grenzbereinigung.

Der Gemeinderat begründet sein Vorgehen grundsätzlich damit, dass auf dem betroffenen Areal ein Wirrwarr an verschiedenen Bauzonen herrsche: Kern-, Gewerbe-, Wohnzone W2, Wohnzone Hang unten, Reserve- und Freihaltezone. Das lasse sich nicht mit der Entwicklungsstrategie und der damit einhergehenden Ortsplanungsrevision vereinbaren, mit der eine strikte Trennung von Wohnen und Arbeiten angestrebt wird. Mit einer Planungszone lasse sich ein planerisches Flickwerk vermeiden.

Pläne so oder so überarbeiten

Landbesitzer A begründet seine Einsprache damit, dass für seine drei erschlossenen Grundstücke ein genehmigter Gestaltungsplan existiere. Daran halte er fest und beabsichtige, in den nächsten fünf bis zehn Jahren einen Bau zu realisieren. Im Weiteren sei die an seine Grundstücke angrenzende Hunzikermatte in der Reservezone zu belassen, jedoch ohne Planungszone.

Der Gemeinderat hält entgegen, dass für ebendiese Matte schon mehrere Einzonungsbegehren gestellt worden seien. Dies sei mit ein Grund, warum eine Planungszone nötig sei. Weil diese vorerst für fünf Jahre gelten soll, werde sie keinen Einfluss haben, wenn der Landbesitzer erst in fünf bis zehn Jahren bauen wolle. Ein Baugesuch jedoch würde dannzumal erst behandelt, wenn der aktuelle Gestaltungsplan überarbeitet ist.

Waschanlage passt nicht hin

Landbesitzer B beabsichtigt, auf dem freien Feld – praktisch vis-à-vis des Forstwerkhofs der Bürgergemeinde – eine Autowaschanlage zu erstellen. Hierzu hält der Gemeinderat fest, dass sowohl Standort als auch Vorhaben nicht der Entwicklungsstrategie entsprechen, die von der Gemeindeversammlung genehmigt worden ist. Eine solche Anlage generiere Mehrverkehr und beeinträchtige das östlich davon gelegene Wohngebiet. Zudem könnte die Erschliessung nur über die Gemeindestrasse (Klusstrasse) erfolgen, die mittlerweile mit einem Fahrverbot belegt ist. Im Weiteren wird das Grundstück die geplante Umleitung des Schlossbaches tangieren.

Der Anwalt des Landbesitzers B führt an, das Verhängen einer Planungszone bedürfe einer gesetzlichen Grundlage, eines überwiegenden öffentlichen Interesses und der Verhältnismässigkeit. Lediglich die «Anhandnahme einer Totalrevision der Ortsplanung sowie ein geplantes Schwerverkehrszentrum» reiche dazu nicht aus.

Eine Reaktion auf das Baugesuch?

Der Anwalt vermutet sogar, dass es erst das Bauvorhaben des Einsprechers gewesen sei, das den Gemeinderat zum Erlass einer Planungszone motiviert hat. Dies lässt der Gemeinderat nicht gelten. In der Tat ist der Entscheid für eine Planungszone in der Ratssitzung vom 2. Mai 2011 gefällt und am 9. Mai per Auflage veröffentlicht worden. Das Baugesuch für die Waschanlage jedoch ist gemäss Angaben des Gemeinderats erst Anfang Juni eingereicht worden. Es habe zudem erst noch «aufgrund schwerer Mängel» zurückgewiesen werden müssen. Und schliesslich sei der Planverfasser bei Vorgesprächen mit dem Bereichsleiter Tiefbau darauf hingewiesen worden, dass eine Planungszone verfügt werde.

Beide Landbesitzer sagten auf Anfrage ganz deutlich, dass sie an ihren Argumenten festhalten, die Abweisung der Einsprache folglich nicht akzeptieren und diese weiterziehen werden. Landbesitzer A wird dies nun, wie Landbesitzer B, ebenfalls mit Anwalt tun.