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Solothurn
Der kantonalen Solothurner Pensionskasse fehlt Geld – über eine Milliarde Franken. Eine Arbeitsgruppe soll nun Wege zur Ausfinanzierung der Deckungslücke prüfen.
Die kantonale Pensionskasse (PKSO) weist zurzeit einen Deckungsgrad von gut 70 Prozent auf. Bei einer privaten Kasse wäre dies ein akuter Sanierungsfall grösseren Ausmasses. Weil der Staat aber für die Rentenverpflichtungen haftet und es derzeit wenig wahrscheinlich ist, dass der Kanton Solothurn aufgelöst wird und alle Ansprüche auf einmal decken muss, war das Problem bisher ein hypothetisches. Einzelne Westschweizer Kantone weisen für ihre Pensionskassen noch einiges tiefere Deckungen aus, andere, vorab in der Ostschweiz, aber auch höhere.
Die neuen, seit 1. Januar geltenden Bestimmungen des Bundesgesetzes über die berufliche Vorsorge schreiben nun aber vor, dass die öffentlich-rechtlichen Kassen innerhalb von 40 Jahren auf einen Deckungsgrad von mindestens 80 Prozent zu bringen sind.
Volle Ausfinanzierung in Prüfung
Der Zeithorizont scheint zwar fern, entsprechende Massnahmen müssen aber bis 2014 eingeleitet werden. Auch im Kanton Solothurn ist bereits eine Arbeitsgruppe am Werk und erarbeitet zuhanden der PKSO-Verwaltungskommission jetzt Vorschläge. «Insbesondere gilt es die Frage zu klären, ob nicht eine völlige Ausfinanzierung der Kasse, also eine Hebung des Deckungsgrades auf 100 Prozent, ins Auge gefasst werden sollte», meint Christoph Furrer, Experte für berufliche Vorsorge der Firma «Deprez Experten» in Zürich. Er berät zusammen mit PKSO-Direktor Reto Bachmann und Jürg Studer, Chef Rechtsdienst im Finanzdepartement, die Arbeitsgruppe und die Verwaltungskommission.
Rund eine Milliarde Franken würde die vollständige Ausfinanzierung kosten. Davon würde auf die Gemeinden ein Drittel entfallen, da sie Arbeitgeber der Volksschul-Lehrkräfte sind. Eine Ausfinanzierung auf das gesetzlich vorgegebene Minimum von 80 Prozent würde, ausgehend vom aktuellen Deckungsgrad, nur einen Drittel, also rund 333 Mio. Franken kosten. «Dass wir trotzdem eine volle Ausfinanzierung prüfen, liegt daran, dass sie für den Kanton einige Vorteile hätte und vielleicht auf lange Sicht gar nicht teurer ist», sagt Furrer.
Kein Kapital - keine Erträge
Einer Kasse mit nur 80 Prozent Deckungsgrad fehle nämlich ein Teil des Kapitals, um die Erträge zu erarbeiten. Damit die Kasse trotzdem im finanziellen Gleichgewicht gehalten werden kann, müssten die fehlenden Erträge auf andere Art generiert werden: «Entweder durch andauernde Sanierungsmassnahmen, an denen wahrscheinlich auch die Versicherten beteiligt würden, oder durch eine Verzinsung des Fehlbetrags durch die Arbeitgeber», erklärt der Experte.
Bei wachsenden Rentnerbeständen werden die erforderlichen Massnahmen immer einschneidender. Zudem muss bei Teilliquidationen, das heisst, wenn ein Teil der Versicherten in eine neue Pensionskasse wechselt, ein Einkauf der Arbeitgeber erfolgen, damit trotz Unterdeckung die volle Freizügigkeit mitgegeben werden kann. Ein Beispiel aus der jüngsten Vergangenheit sind die Lehrkräfte und Angestellten der Fachhochschule Nordwestschweiz, die neu in der Pensionskasse des Kantons Baselland versichert sind.
Würde hingegen die Kasse voll ausfinanziert, würden die Sanierungsrisiken für Versicherte und Kanton deutlich verringert. Sinnvollerweise würde bei einer völligen Ausfinanzierung die Kasse in die Selbstständigkeit entlassen und auch die Staatsgarantie wegfallen.
Wie aber können die Riesenbeträge - seien es 333 Mio. oder gar 1 Milliarde - überhaupt bezahlt werden? «Buchhalterisch erhält die Kasse den gesamten Betrag auf einen Stichtag gutgeschrieben», erklärt Jürg Studer vom Finanzdepartement. Die Kasse kann somit diesen Betrag auf einen Schlag als Aktivum in der Bilanz verbuchen. «Kanton und Gemeinden finanzieren ihn hingegen über Jahrzehnte in jährlichen Tranchen.»
Gesetzesentwurf bis im Herbst
Die Diskussion über die Zukunft der PKSO hat eben erst begonnen. Die Arbeitsgruppe wird noch dieses Jahr einen Gesetzesentwurf ausarbeiten, der in der Vernehmlassung (voraussichtlich im Oktober) breit diskutiert werden kann und anschliessend den normalen parlamentarischen Weg nimmt. «Die Politik wird sich noch mehrfach äussern können», betont Studer. Beide Varianten - die teilweise und die komplette Ausfinanzierung - würden zurzeit weiterverfolgt. Die Regierung spricht sich aber für eine volle Ausfinanzierung aus.
Gegenstand des Gesetzesentwurfes sind auch neue Verantwortlichkeiten. Die Verwaltungskommission soll dabei mehr Kompetenzen erhalten und für das finanzielle Gleichgewicht der Kasse allein verantwortlich werden (bisher war das der Kantonsrat).