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Der Automatische Informationsaustausch macht Steuersündern im Kanton Solothurn Beine.
126,5 Mio. Franken: So gross ist die Gesamtsumme bisher in der Schweiz nicht versteuerter Vermögen im Ausland, die im Kanton Solothurn für das Jahr 2018 bisher gemeldet worden sind. Die Summe lag somit noch einmal höher als die im letzten Jahr bereits beachtlichen 94,5 Mio. Franken. Das höchste nachgemeldete Vermögen beziffert die kantonale Steuerverwaltung mit stolzen rund 25 Mio. Franken.
Damit sorgt die Einführung des Automatischen Informationsaustausches mit dem Ausland auch für den Kanton Solothurn erneut für einen willkommenen zusätzlichen Steuersegen. Nicht wenige Besitzer von bisher in der Schweiz nicht versteuerten Vermögen im Ausland müssen damit rechnen, dass beim Datenaustausch unter den Staaten auch ihre «schwarzen» Konten oder nicht deklarierten Liegenschaften dem Schweizer Fiskus gemeldet werden könnten.
Das 2010 auf Bundesebene eingeführte Instrument der straflosen Selbstanzeige erlaubt es Betroffenen, auf diese Weise einmal im Leben steuerlich reinen Tisch zu machen. Der Vorteil der Selbstanzeige: Die Steuersünder müssen die fraglichen Vermögen nachträglich versteuern – samt Verzugszinsen, versteht sich – kommen aber darüber hinaus straflos davon.
Eine Chance, die heuer 660 Steuerpflichtige mit einer Selbstanzeige genutzt haben – mit der genannten Gesamtsumme von 126,5 Mio. Franken. Im letzten Jahr waren 913 Verfahren gestützt auf eine Selbstanzeige eingeleitet worden. Die «Ausbeute» davon hatte 94,5 Mio. Franken betragen. Die Nachsteuer inklusive Verzugszinsen für den Staat beliefen sich 2017 auf rund 3.006 Mio. Franken, was nach Angaben der kantonalen Steuerverwaltung einen Anteil von etwa 0.36 Prozent des Staatssteuerertrags ausmache. Die entsprechenden Zahlen für 2018 sind noch nicht erhoben worden.
Das höchste bisher in der Schweiz nicht versteuerte Vermögen, das im Jahr 2017 veranlagt wurde, hatte rund 10 Mio. Franken betragen, dasjenige, das höchste 2018 veranlagte Einzelvermögen belief sich auf etwa 25 Mio. Franken. Die Nachsteuern und Verzugszinsen gehen dabei für die einzelnen Betroffenen ins gute Geld, wie die Steuerverwaltung auf Anfrage aufgelistet hat: Der höchste einzelne Nachsteuerbetrag 2017 für den Staat betrug inkl. Verzugszinsen 623'900 und für den Bund 398'500. Für den Staat sind es 2018 immerhin 416'500 und für den Bund 292'800 Franken. Unter den reuigen Steuersündern hat es allerdings längst nicht bloss «grosse Nummern», sondern auch kleine Fische. In solchen Fällen richtet sich der tiefst mögliche Nachsteuerbetrag nach dem Bezugsminimum von 20 Franken für den Staat und von 25 Franken für den Bund.
Im letzten Jahr war nicht zuletzt eine wachsende Zahl von Migranten und Secondos registriert worden, die mit Blick auf den bevorstehenden Datenaustausch bisher nicht versteuerte Grundstücke im Ausland nachgemeldet hatten. Dieser Trend habe sich auch im 2018 fortgesetzt, heisst es bei der Steuerverwaltung. Deren Bilanz: «Die Einführung des automatischen Informationsaustauschs und die öffentlich geführte Diskussion darüber führte zu einem merklichen Anstieg von Selbstanzeigen.»