Urnengang
Weg mit dem Steuerprivileg für Staatsbetriebe: Solothurner stimmen im Februar erneut über Steuerreform ab

Im Kanton Solothurn wird am 9. Februar 2020 erneut über die Vorlage zur Umsetzung der Steuerreform und AHV-Finanzierung abgestimmt. Öffentliche Anstalten, die private Unternehmen konkurrenzieren, sollen auch Steuern bezahlen, sagt der Regierungsrat.

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Die Regierung hofft, dass Finanzminister Roland Heim nach der nächsten Abstimmung mit einem positiven Ergebnis vor die Medien treten kann. (Archiv)

Die Regierung hofft, dass Finanzminister Roland Heim nach der nächsten Abstimmung mit einem positiven Ergebnis vor die Medien treten kann. (Archiv)

Hanspeter Bärtschi

Catering aus der Spitalküche, Gartenpflege vom Werkhof, der städtische Energieversorger steigt ins Sanitärgeschäft ein. Dem Gewerbe stösst seit langem und immer mehr sauer auf, dass Unternehmen, die ganz oder teilweise im Besitz der öffentlichen Hand sind, mit neuen Dienstleistungen zu direkten Konkurrenten von privaten KMU werden. Vor allem, wenn sie auch noch von der Steuerpflicht befreit sind. Und zumindest das soll sich nun auch ändern.

Handlungsbedarf betreffend der Steuerbefreiung hat auch der Regierungsrat erkannt. Er wollte ursprünglich im Rahmen der anstehenden Unternehmenssteuerreform das Steuergesetz auch dahingehend ändern, dass Anstalten von öffentlichen Gemeinwesen künftig der Steuerpflicht unterliegen, sofern sie nicht hoheitliche oder gesetzlich vorgeschriebene Tätigkeiten (zum Beispiel im Bereich der Bildung oder Wasserversorgung) ausüben.

Es war aber die Finanzkommission des Kantonsrats, die diesen Passus wieder aus der ersten Vorlage streichen wollte, die vergangenen Mai vom Stimmvolk abgelehnt wurde. Die eingeschränkte Steuerbefreiung von kantonalen und kommunalen Anstalten sei zu einem späteren Zeitpunkt näher zu prüfen und in einer separaten Vorlage zu regeln, hiess es. Und so ist eine Praxisänderung nun auch nicht in der Neuauflage der Unternehmenssteuerreform enthalten, die im kommenden Februar zur Abstimmung kommt (vgl. Kasten).

Abstimmung am 9. Februar

Am 9. Februar 2020 wird erneut über die Vorlage zur Umsetzung der Steuerreform und AHV-Finanzierung abgestimmt. Der Regierungsrat hat am Dienstag die Abstimmungsbotschaft beschlossen. Die Unternehmenssteuerreform senkt die Gewinnsteuer für juristische Personen deutlich, damit sollen Unternehmen im Kanton gehalten und Arbeitsplätze gesichert werden. In der neuen Vorlage schlug der Regierungsrat zuerst eine weniger starke Senkung der Gewinnsteuer auf rund 16 Prozent (gerechnet über alle Steuerhoheiten bei einem Gemeindesteuerfuss von 100 Prozent) vor. Der Kantonsrat hat eine stärkere Senkung beschlossen: in Etappen auf 16,32, dann auf 15,85 und schliesslich auf 15,38 Prozent. Die Mindererträge betragen für Kanton und Gemeinden zusammen knapp 60 Millionen, wobei der Kanton die Ausfälle bei den Gemeinden während acht Jahren weitgehend ausgleicht. Ein Teil der Ausfälle wird durch höhere Vermögenssteuern für sehr vermögende Personen und durch die Erhöhung der Teilbesteuerung von Dividenden kompensiert. (szr)

Sehr zum Leidwesen etwa von SVP-Kantonsrat Rémy Wyssmann (Kriegstetten). Sein Auftrag und ein weiterer, fraktionsübergreifender, verlangen deshalb, dass der Regierungsrat in dieser Sache vorwärtsmacht. Wie zu erwarten war, rennen die Vorstösse bei der Regierung offene Türen ein, da sie die Forderung ja selber bereits in die laufende Unternehmenssteuerreform aufnehmen wollte.

Die Steuerbefreiung werde nicht erst mit den vorliegenden Aufträgen kritisiert, sie sei in letzter Zeit auf breiter Front in die Kritik geraten, heisst es in der Beantwortung der beiden Aufträge, die der Regierungsrat am Dienstag verabschiedet hat. Er teilt offensichtlich die Ansicht, dass ein ungerechtfertigter Wettbewerbsvorteil vorliegt, wenn öffentlich-rechtliche Anstalten nicht nur Aufgaben des Gemeinwesens erfüllen, sondern auch Leistungen in Konkurrenz zu privaten Unternehmen am Markt anbieten.

Es dürfte also schon demnächst eine nächste Revision des Steuergesetzes fällig werden. Die Regierung ist bereit, die Aufträge entgegenzunehmen, aus formalen Gründen mit abgeändertem Wortlaut. Es geht darum, dass übergeordnetes Bundesrecht die Steuerbefreiung von juristischen Personen vorsieht, die gemeinnützige, öffentliche oder Kultuszwecke verfolgen.

Deshalb möchte sich die Regierung vorbehalten, den genauen Gesetzeswortlaut der geforderten Anpassung erst noch zu erarbeiten. Die Vorstösse seien sachlich begründet, soweit sie die Steuerbefreiung von Anstalten des Kantons und der Gemeinden betreffen, die rechtlich verselbstständigt sind. Betreffend allfälliger Änderungen der Steuerbefreiung von anderen juristischen Personen, die gemeinnützige oder öffentliche Zwecke verfolgen (meist Vereine), seien sie wegen zwingenden Bundesrechts nicht umsetzbar. (mou)