Regierungsrat
Weg frei für Neuverhandlungen mit den Stadtpolizeien Grenchen und Solothurn

Der Regierungsrat hat beschlossen, die Vereinbarung über die Zusammenarbeit und die Kompetenzabgrenzung zwischen der Polizei Kanton Solothurn und den Stadtpolizeien Grenchen und Solothurn zu kündigen.

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Keystone/PETER SCHNEIDER

Seit 1. Januar 2010 ist die geltende Vereinbarung in Kraft, welche die Zusammenarbeit und die Kompetenzabgrenzung zwischen der Polizei Kanton Solothurn und den Stadtpolizeien Grenchen und Solothurn regelt. Die Höhe der finanziellen Abgeltung wurde mit den Einwohnergemeinden Grenchen und Solothurn in jeweils separaten Abgeltungsvereinbarungen konkret festgelegt.

Seit 2015 fordern die beiden Städte eine Erhöhung der Abgeltung durch den Kanton. Der Regierungsrat lehnte eine Erhöhung mehrmals aus grundsätzlichen Überlegungen rechtlicher und finanzieller Art ab. Als Zeichen des Entgegenkommens offerierte er den beiden Städten unter anderem das Angebot einer personellen Entlastung, welches im Ergebnis auch zu einer jährlichen Reduktion des finanziellen Aufwands der Städte geführt hätte. Die Städte gingen auf dieses Angebot indessen nicht ein.

Weg frei für Neuverhandlungen

Mit der Kündigung der Abgeltungsvereinbarung durch die Städte Grenchen und Solothurn stehen den Aufgaben, welche die Stadtpolizeien gemäss Vereinbarung über die Zusammenarbeit und die Kompetenzabgrenzung zu erfüllen haben, keine verbindlich definierten Abgeltungen mehr gegenüber. Um die öffentliche Sicherheit gewährleisten zu können, müssen jedoch alle wesentlichen Bestandteile der Zusammenarbeit verbindlich festgelegt sein.

Der Regierungsrat macht deshalb den Weg frei für ergebnisoffene Neuverhandlungen über Leistungen und Abgeltungen. Er kündigt die Vereinbarung über die Zusammenarbeit und die Kompetenzabgrenzung mit den Städten Grenchen und Solothurn per 31. Dezember 2019. Das Departement des Innern ist beauftragt, Vertragsverhandlungen im Hinblick auf die künftige Zusammenarbeit mit den Gemeinden zu führen. Im Vordergrund steht dabei die Gewährleistung einer hohen Sicherheit für den ganzen Kanton. (sks)