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Die Solothurner Regierung ist grundsätzlich mit der Revision des Waldgesetzes einverstanden. Sie kritisiert jedoch auch Teile davon.
Die Revision des Waldgesetzes ist praktisch abgeschlossen und der Bund hat die entsprechenden Änderungen der Waldverordnung in die Vernehmlassung geschickt. Die Solothurner Regierung ist inhaltlich grundsätzlich einverstanden, heisst es in einer Mitteilung der Staatskanzlei. Die Regierung kritisiert jedoch die zunehmende Regelung durch den Bund.
Das neue Waldgesetz bringe unter anderem griffigere Vorgaben zur Bekämpfung von Schadenorganismen, wie dem dem Asiatischen Laubholzbockkäfer. Zudem werde die Förderung der Verwendung von Holz neu in der Waldgesetzgebung aufgenommen und die Unterstützung von forstlichen Massnahmen im Hinblick auf den Klimawandel ermöglicht. Deshalb betrachte der Regierungsrat die Änderungen im Gesetz und die damit verbundenen Anpassungen der Waldverordnung inhaltlich grundsätzlich als positiv.
Hingegen zeichne sich eine zunehmende Regelungsdichte ab, die in gewissen Bereichen nicht zielführend sein könne. Ebenso soll mit dieser Verordnungsänderung die Einflussnahme des Bundesamtes für Umwelt zum Teil gestärkt und damit der Vollzug zentralisiert werden, was der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen widerspricht.
«Diesen Tendenzen steht der Regierungsrat sehr kritisch gegenüber. Er erwartet, dass die Vorlage in dieser Hinsicht nochmals akribisch überprüft und entsprechend überarbeitet wird», heisst es in der Mitteilung weiter. (SKS)