Regierungsrat
Vier neue Verordnungen im Umweltbereich – Regierung ist nicht mit allem einverstanden

Luft, Abfall, Chemikalien und Altlasten: In diesen Bereichen will der Bund die Verordnungen anpassen. Der Regierungsrat unterstützt die neuen Regelungen weitgehend. Nicht einverstanden ist er mit der Anpassung der Altlastenverordnung.

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Mit den vorgeschlagenen Änderungen im Chemikalienrecht ist die Regierung einverstanden. (Symbolbild, Archiv)

Mit den vorgeschlagenen Änderungen im Chemikalienrecht ist die Regierung einverstanden. (Symbolbild, Archiv)

Keystone

Der Bund sieht verschiedene Anpassungen im Bereich Luftreinhaltung und Abfallrecht vor, welche der Regierungsrat allesamt unterstützt. Wie in einer Medienmitteilung geschrieben wird, seien besonders zwei Punkte zu erwähnen:

  • Der Regierungsrat erachtet die Vermeidung von Ammoniakemissionen als bedeutendes Umweltziel. Er unterstützt den Bund, welcher zur Reduktion der Ammoniakemissionen die bodennahe Ausbringung von Gülle sowie die Abdeckung von offenen Güllebehältern gesetzlich festschrieben will.
  • Bei den vorgeschlagenen Änderungen des Abfallrechts stehen Präzisierungen zum Siedlungsabfall aus öffentlichen Verwaltungen im Mittelpunkt. Daneben soll auch die Verwendung von schwach verschmutztem Aushub- und Ausbruchmaterial am Standort, an dem es anfällt, vermehrt zugelassen werden. Dadurch können Fahrten reduziert und wertvolles Deponievolumen geschont werden.

«Weiter ist der Regierungsrat auch mit den vorgeschlagenen, geringfügigen Änderungen im Chemikalienrecht einverstanden», heisst es.

Die vorgeschlagene Altlastenverordnung und die Verordnung über Belastungen des Bodens würden jedoch Widersprüche aufweisen. Sie sollen gemeinsam überarbeitet werden. Die vorgezogene und einseitige Anpassung der Altlastenverordnung lehnt der Regierungsrat aus diesem Grund ab. (sks)