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Kanton Solothurn
Das Steueramt steht naturgemäss nicht zuoberst auf der Beliebtheitsskala. Die Solothurner FDP ortet gar eine unfreundliche Behandlung, die Firmen aus dem Kanton «drängt». Die Regierung wehrt sich gegen die Kritik.
«Vertreibt der Umgangston einzelner Steuerexperten Firmen aus dem Kanton Solothurn?» Unter diesem provokativen Titel verlangt die FDP-Fraktion des Kantonsrates in einer Interpellation Auskunft von der Regierung. Der Vorstoss basiert auf einer Analyse der Betriebsabwanderungen 2014 aus dem Kanton, welche von der Fachhochschule Nordwestschweiz (FHNW) erarbeitet wurde. «Die Rückmeldungen sind alarmierend», schreibt die FDP. Fast die Hälfte der Firmen, die an der Studie teilgenommen hätten, sagten aus, dass einer der Gründe für den Wegzug «die unfreundliche Behandlung einzelner Personen in der Steuerverwaltung» gewesen sei. Zudem würden, unabhängig von der Studie, immer wieder Treuhandfirmen berichten, dass sie häufiger als früher gezwungen seien, gegen die Steuerveranlagung ihrer Klienten Beschwerde einzureichen. Dies vorab auch, weil einzelne Beamte nicht gesprächsbereit seien. Und: «Viele Beschwerden werden vom Steuergericht gutgeheissen.»
Das ist auf den ersten Blick starker Tabak. Kein Wunder, versucht die Regierung, diese Aussagen ins richtige Licht zu rücken. Nicht zu Unrecht, wie ein Blick in die Studie zeigt. Nach Angaben der FHNW haben 2014 exakt 187 Unternehmen den Sitz in einen anderen Kanton verlegt (siehe Kasten). Die schriftlich abgegeben Fragebögen konnten in anonymisierter Form zurückgesandt werden, um einen möglichst hohen Rücklauf und möglichst offene Antworten zu erhalten. An der Befragung haben 28 Firmen teilgenommen, was «einem relativ bescheidenen Rücklauf von knapp 15 Prozent» entspricht, hält der Regierungsrat fest. Ein grosser Teil der Antwortenden würfen der kantonalen Verwaltung und dem Steueramt nichts vor und begründen den Wegzug nicht mit mangelnder Kundenorientierung.
Unternehmen sind 2014 aus dem Kanton Solothurn weggezogen. Dies entspricht rund 1,3 Prozent an allen Unternehmen mit Domizil Kanton Solothurn, wie eine Studie der FHNW über die Betriebsabwanderungen zeigt. Gleichzeitig sind in demselben Jahr 179 Firmen ins Solothurnische zugezogen, also fast gleich viele wie ihren Sitz verlegt haben.
Insgesamt sind laut Studie 41 Gründe für die Standortverlegung genannt worden, mit 7 am meisten die Verlegung des privaten Wohnsitzes. 11 Begründungen wurden unter der Kategorie «Andere Gründe» subsumiert. Und dort scheint für die FDP der Hund begraben zu sein: «Amtsschimmel und Sturheit im Kanton Solothurn», «ungleiche Behandlung von Unternehmen» oder «Steuerexperte XY» lauten die Vorwürfe, so die Regierung. Aber auch hier kontert sie. Ein einziger Steuerexperte sei genannt, allerdings gleich vier Mal. Dieser habe bei einer Unternehmensgruppe mit vier Gesellschaften des gleichen Aktionärs steuerliche Buchprüfungen über mehrere Jahre durchgeführt. «Bei drei der vier Firmen mussten zum Teil massive Gewinnaufrechnungen, mehrmals in sechsstelliger Höhe, vorgenommen werden.» Es liege nahe, dass die Nennungen alle aus derselben Quelle stammten.
Zwar sehe das Studienteam bezüglich des Ab- und Zuwanderungssaldos keinen akuten Handlungsbedarf seitens Politik und Wirtschaftsförderung (siehe Kasten links). Dagegen gebe es Handlungsbedarf bei «der kundenorientierten Grundhaltung und der generellen Wirtschaftsfreundlichkeit der kantonalen Verwaltung». Grund für die Kritik ist, dass in der Umfrage beim Vergleich der Rahmenbedingungen mit dem neuen Standort-Kanton die drei schlechtesten Bewertungen das Verhalten der Verwaltung (wirtschaftsfreundliches Klima, Kundenorientierung und Wirtschaftsfreundlichkeit) betreffen. Hier will die Regierung reagieren: Die Analyse der Betriebsabwanderungen soll künftig jährlich erfolgen und «beim Umgang mit schwierigen Situationen soll für das Personal noch ein gewisses Schulungsangebot zur Verfügung gestellt werden».
Was die Entwicklung der Steuerbeschwerden angeht, gibt die Regierung Entwarnung. Die Fälle vor dem Kantonalen Steuergericht hätten seit 2011 nicht zugenommen, sondern um über einen Drittel abgenommen. Das Verhältnis der gutgeheissenen zu den abgewiesenen Steuerbeschwerden habe sich über die letzten fünf Jahre wenig verändert. Im Durchschnitt betrug der Anteil der teileise oder vollständig gutgeheissenen Rekurse bei 20 Prozent aller erledigten Fälle.