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Der Solothurner Regierungsrat stimmt in seiner Vernehmlassung an das Bundesamt für Justiz dem Beitritt der Schweiz zum Haager Übereinkommen über Gerichtsstandsvereinbarungen zu.
Der Bundesrat hat die Vernehmlassung über den Beitritt der Schweiz zum «Haager Gerichtsstandsübereinkommen» eröffnet. Dieses regelt, wie Gerichte in Zivil- und Handelssachen international zuständig sind und inwiefern sie Urteile anerkennen und vollstrecken müssen, wenn Parteien für einen Rechtsstreit die Gerichte eines Vertragsstaates gewählt haben. Das Übereinkommen gewährleistet, dass alle Vertragsstaaten die Entscheidung des so vereinbarten Gerichts anerkennen und vollstrecken.
Das Übereinkommen ist seit 2015 in Kraft und gilt heute beispielsweise in der EU und im Vereinigten Königreich. Ein Grund für den Beitritt ist gemäss Bundesrat, dass seit dem Brexit mit dem Vereinigten Königreich ein wichtiger Handelspartner der Schweiz nicht mehr durch das Lugano-Übereinkommen (welches ähnliche Fragestellungen regelt) gebunden sei. Mit dem Beitritt könne die Rechtssicherheit vor allem für die Schweizer Exportwirtschaft gesteigert werden.
Der Solothurner Regierungsrat kann sich diesen Argumenten des Bundesrates für einen Beitritt zum Gerichtsstandsübereinkommen anschliessen. Das schreibt er in einer Medienmitteilung vom Dienstag. Weiter teilt er auch die Einschätzung des Bundesrates, dass keine Vorbehalte und Erklärungen der Schweiz zum Übereinkommen nötig sind.