Verkehrsanbindung Thal
Urteil anfechten oder nicht? Nächste Runde im Streit um die verbotene Umfahrung Klus

Das Solothurner Verwaltungsgericht hat der Umfahrung Klus den Riegel geschoben. Man solle sich gut überlegen, das Urteil anzufechten, verlangt die FDP. Man solle das Projekt beerdigen und andere Ansätze verfolgen, fordert der VCS.

Raphael Karpf
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Stau in der Klus gehört zur Tagesordnung.

Stau in der Klus gehört zur Tagesordnung.

Bruno Kissling

Nächste Runde im Streit um die Verkehrsanbindung Thal. Nachdem das Verwaltungsgericht entschieden hatte, dass die Umfahrung der Klus mit Tunnel und Viadukt ein zu grosser Eingriff ins zu schützende Ortsbild sei und nicht realisiert werden dürfe, melden sich nun verschiedene Involvierte, Befürworter wie auch Gegner.

Anstoss ist die Frage: Soll der Kanton das Urteil des Verwaltungsgerichts anfechten und versuchen, dieses Projekt juristisch zu erzwingen? Oder soll er es beerdigen und ein neues in Angriff nehmen? Aktuell prüfe man diese Frage, heisst es beim Kanton auf Anfrage.

Ob man vor Bundesgericht allerdings einen anderen Bescheid bekommen würde, ist zumindest fraglich. Klar ist: Es würden weitere Jahre ohne Lösung für die Thaler Bevölkerung ins Land ziehen. Laut gut informierten Quellen tendiert der Kanton dazu, das Urteil nicht anzufechten.

Wie konnte das passieren?

Man solle sich einen Weiterzug aber gut überlegen, schreibt nun die FDP in einer Mitteilung. Bei der Partei herrscht «Unverständnis». Der Kantonsrat wie auch die Mehrheit der Stimmbevölkerung stimmte dem Projekt zu. Dabei sei dessen regionalpolitische Bedeutung und auch der lange Planungsprozess betont worden.

Der Blick von oben: die Klus Balsthal mit der Verbindungsstrasse Richtung Oensingen.

Der Blick von oben: die Klus Balsthal mit der Verbindungsstrasse Richtung Oensingen.

Bruno Kissling

Die FDP fragt: Wie könne es nun sein, dass nach all diesen Vorarbeiten das Projekt «gar nicht bewilligungsfähig sein soll und damit das Thal auf lange Sicht weiterhin von einem flüssigen Verkehrsfluss abgeschnitten zu bleiben oder im Stau zu ersticken droht»?

Zwar sei auch während der Kantonsratsdebatte bekannt gewesen, dass ein Gerichtsurteil ausstehend war. Das entscheidende Gutachten, welches das Projekt zu Fall brachte, sei aber vom damaligen Baudirektor Roland Fürst noch als «ominös» bezeichnet worden.

Die FDP möchte nun Klarheit haben, «was allenfalls hätte besser gemacht werden können, wie hoch der finanzielle Schaden für den Kanton ist und wie es mit dem Verkehrschaos in der Klus weitergehen soll». Der Partei sei es ein grosses Anliegen, dass der geäusserte Volkswille umgesetzt werde.

VCS fordert Sofortmassnahmen

Gerade gegenteilig äussert sich der VCS Solothurn, einer der Beschwerdeführer gegen das Projekt. Man habe nie bestritten, dass die Verkehrssituation in der Klus verbessert werden müsse. Nur brauche es dazu keine «grossen Kunstbauten», welche das Thal erst noch für den Schwerverkehr attraktiver machen würden.

Modell der Verkehrsanbindung Thal.

Modell der Verkehrsanbindung Thal.

Zvg

Der Kanton solle das Urteil nicht weiterziehen – würden so doch weitere Jahre vergehen, «was weder im Interesse des Kantons, noch der Thaler Bevölkerung sein kann». Stattdessen solle die Regierung «unverzüglich ein Massnahmenpaket zur Verbesserung der Verkehrssituation für alle Verkehrsteilnehmenden in der Klus» erarbeiten.

Der VCS gibt auch gleich die Stossrichtung vor, in der es laut ihm gehen soll: Ausbau des ÖV-Angebots, eine attraktive «Park and Ride»-Anlage für Autos und Velos in der Thalbrücke, bauliche Anpassungen beim Veloweg sowie eine Temporeduktion auf 30, um die Lärmbelastung zu reduzieren. Auch müsse das Kosten-Nutzen-Verhältnis der Oensingen-Balsthal-Bahn überprüft werden. Ob es nicht allenfalls effizientere, ökologischere und günstigere Formen gebe, um Balsthal und Oensingen mit dem ÖV zu verbinden.