Wie hoch ist die Rückfallgefahr des Mannes, der 2006 in Starrkirch-Wil ein Kind vergewaltigte? Der 43-Jährige kämpft vor dem Obergericht gegen die stationäre therapeutische Massnahme, die durch das Amtsgericht Olten-Gösgen verlängert worden war.
Es ist immer heikel und sorgt oft für hitzige Diskussionen. Kann ein Sexualstraftäter in die Freiheit entlassen werden? Die Beschwerdekammer des Solothurner Obergerichts bestimmt derzeit über solch einen Fall.
Ein heute 43-jähriger Schweizer südamerikanischer Herkunft hatte im August 2006 ein achtjähriges Mädchen in Starrkirch-Wil in eine Baubaracke gelockt und vergewaltigt. Das Solothurner Obergericht verurteilte ihn 2010 zu einer fünfjährigen Freiheitsstrafe und zu einer therapeutischen Massnahme. Bereits in den Neunzigerjahren wurde gegen ihn eine ambulante Massnahme verhängt, weil er ein Mädchen sexuell berührt hatte.
Die Strafe wäre eigentlich abgesessen. Dennoch sitzt der Täter seit der Verhaftung kurz nach der Tat hinter Gittern. Grund dafür ist eine vom Gericht verhängte stationäre therapeutische Massnahme, die nun durch das Amtsgericht Olten-Gösgen verlängert worden war.
Dagegen wehrte sich der Mann am Donnerstag vor Obergericht. Entscheidgrundlage ist ein psychiatrisches Gutachten. Vom Direktor der Forensischen Psychiatrie der Psychiatrischen Universitätsklinik Zürich, Elmar Habermeyer, verfasst. 120 Seiten dick. «Eindrücklich», bemerkte Oberrichter Beat Frey.
Demzufolge hat der Inhaftierte eine narzisstische Persönlichkeitsstörung und leidet an Pädophilie. Die Rückfallgefahr auf 5 Jahre hin gesehen sei «mittelgradig bis hoch». Frey fragte den Gutachter, ob sich an der Einschätzung etwas geändert habe. «Nein», sagte dieser. «Das ändert sich nicht innert eines Jahres.» Allerdings würde der Mann voraussichtlich nicht in den ersten Monaten wieder ein Verbrechen begehen.
Frey wollte wissen, ob eine Verlängerung der Massnahme eine Verbesserung bringe. «Kaum», so der Psychiater, «da kommt man keinen Zentimeter weiter.» Der Mann empfinde es als Zwangsmassnahme. Zudem sei es schwierig, weil er seine Krankheiten nicht anerkenne. Dies zeigte auch die vorgängige Befragung des jugendlich und intelligent wirkenden Mannes.
Er gab wortreich Auskunft. «Natürlich, jeder Mensch hat einen narzisstischen Zug, auch Sie, das braucht es», sagte er dem Oberrichter. Ob er pädophil sei: «Ich habe kein Problem. Ich empfinde nichts gegenüber Minderjährigen.» Wie es dann zum Vorfall gekommen sei, wollte Richter Frey wissen. «Das entstand aus meiner unbewussten Kräfteströmung, unterstützt mit Drogen.» Er bereue zutiefst, was geschehen sei.
Er arbeite freiwillig an seinem Charakter. Aber gegen die Gruppentherapie, wie er sie auf dem Thorberg mitgemacht habe, wehre er sich. «Es wurde legal attestiert, dass ich nicht Gruppentherapie brauche.» Er kritisierte etliche Therapeutenwechsel innert eines Jahres. «Ich bin stabil. Habe auch bewiesen, dass ich drogenfrei bin.»
Mehrmals erwähnte er, dass er gute Betreuung bei der Heilsarmee erhalte, die er freiwillig kontaktiere, sowie die Unterstützung durch Familie und Freunde. «Ich möchte draussen beweisen, dass ich stabil bin.»
Auch eine ambulante Therapie, wie sie von der vorsitzenden Oberrichterin Marianne Jeger in die Diskussion eingebracht wurde, befürwortet der Mann. «Ich würde mitmachen, wenn das Gericht dies will.»
Der Gutachter sprach über Möglichkeiten, den Mann «engmaschig» zu betreuen, um sofort Probleme zu erkennen. Allerdings nicht eine psychiatrische Betreuung. «Das müsste mehr als Bewährungshilfe geschehen, es müssten eher Sozialarbeiter sein.» Er sah eine Lücke im Strafsystem: «Es gibt Personen, bei denen unser System an gewisse Grenzen kommt.»
Staatsanwalt Ronny Rickli fragte den Inhaftierten: «Würden Sie sich einer stationären Therapie unterziehen, wenn Ihnen sonst Verwahrung droht?» «Mein Anwalt Konrad Jeker sieht keinen Anlass für Verwahrung.» Jeker sah hingegen die Option für das Gericht, gar nicht auf den Antrag einzutreten.
Die Verlängerung habe das Amt für Justizvollzug beantragt, dabei sei es gar nicht dafür zuständig. Der Antrag sei auch zu spät erfolgt. Die Überprüfung dauere zu lange. «So eine krasse Verletzung der persönlichen Freiheit habe ich noch nie erlebt.» Er bemängelte die Unvollziehbarkeit der Massnahme.
Die nötige Einrichtung fehle. Selbst der Gutachter sage, dass nicht alle, die pädophile Straftaten begehen, sicher Pädophile seien. «Ich glaube ihm, dass er diese Störung gar nicht hat», so Jeker. Sogar eine Verwahrung wäre besser als die stationäre Massnahme. Unter dieser leide sein Klient.
Staatsanwalt Rickli argumentierte für die Fortsetzung der stationären Massnahme. Es bestünden schliesslich «gewisse Erfolgsaussichten» in der Therapie. «Das Recht auf Freiheit ist weniger wichtig als das Recht auf Schutz von Leib und Leben. Es ist somit verhältnismässig.»
Das Urteil erfolgt am 22. September.