Vorlage
Verdeckte Fahndung und Drohnen erlaubt: So soll das Gesetz über die Kantonspolizei angepasst werden

Die Vorlage zum Gesetz über die Kantonspolizei und den Gebührentarif liegt vor. Sie hat im Wesentlichen zwei Zwecke: den optimierten Einsatz vorhandener Personalressourcen und die frühzeitige Erkennung und Verhinderung schwerer Straftaten.

Drucken
Die Polizei darf auch Drohnen einsetzen. (Symbolbild)

Die Polizei darf auch Drohnen einsetzen. (Symbolbild)

KEYSTONE/GIAN EHRENZELLER

Kernaufgabe der Polizei ist es, Gefahren abzuwehren und Straftaten zu verhüten. Das Gesetz über die Kantonspolizei (KapoG) kommt zur Anwendung, bevor eine Straftat begangen wird. Es stellt der Polizei die zur Gefahrenabwehr und Straftatenverhütung nötigen und geeigneten Instrumente zur Verfügung.

Geändertes Bundesrecht sowie gesellschaftliche Veränderungen und technische Neuerungen machen Anpassungen des KapoG nötig, damit die Polizei ihre Aufgaben auch in Zukunft gesetz- und verhältnismässig erfüllen kann.

Der Regierungsrat hat zu folgenden Themen Anpassungen und Ergänzungen des KapoG beschlossen:

  • Zweijährige Ausbildungsdauer für Polizistinnen und Polizisten
  • Massvolle Erweiterung des Tätigkeitsgebietes der Polizeilichen Sicherheitsassistentinnen und –assistenten (PSA)
  • Vorladung und Vorführung
  • Erweiterung des Anwendungsbereichs der verdeckten Vorermittlung zur Erkennung und Verhütung besonders schwerer Straftaten
  • Verdeckte Fahndung zur Erkennung und Verhütung von Verbrechen und Vergehen
  • Automatisierte Fahrzeugfahndung
  • Einsatz unbemannter Luftfahrzeuge (=Drohnen) und Erstellen von Bildaufnahmen
  • Elektronischer Datenaustausch

«Unabhängig davon, ob die Straftaten in der realen oder in der virtuellen Welt vorbereitet werden, sind verdeckte Vorermittlung und Fahndung unerlässlich, um die Etablierung schwerstkrimineller Strukturen zu verhindern und die Anzahl potenzieller Opfer schwerer Straftaten möglichst zu verringern», heisst es von Seiten des Kantons. Im Einzelfall hänge der Einsatz der neuen Instrumente jeweils von strengen Voraussetzungen ab. Ausserdem würden spezifische datenschutzrechtliche Bestimmungen sowie die Berichterstattungspflicht die gesetz- und verhältnismässige Umsetzung garantieren.

Gleichzeitig mit der Änderung des KapoG schafft der Regierungsrat durch die Änderung des Gebührentarifs die Rechtsgrundlage für die angemessene Kostenpflicht für Veranstalter und gewaltausübende Personen bei Veranstaltungen mit Gewaltausübung. (sks)