Amtsgericht
Untherapierbar: St.-Ursen-Brandstifter Andres Z. wird verwahrt

Das Amtsgericht Solothurn-Lebern spricht die Verwahrung gegen den St.-Ursen-Brandstifter Andres Z. aus. Dies aufgrund fehlender Kooperation bei der Therapie und hoher Rückfallgefahr. Der 66-Jährige wird das Urteil höchstwahrscheinlich weiterziehen.

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2011 steckte Andres Z. den Altar in der St.Ursenkathedrale in Brand.

2011 steckte Andres Z. den Altar in der St.Ursenkathedrale in Brand.

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Das Gericht hat am Montagmorgen im Rahmen seiner Begründung festgehalten, dass es grobfahrlässig wäre, den Mann freizulassen. Gemäss Gutachten liegt bei ihm eine schwere psychische Störung vor.

Gerichtspräsident Yves Derendinger sieht bei Andres Z. eine hohe Rückfallgefahr. Zudem sieht er keine Anhaltspunkte, dass eine stationäre Massnahme Erfolg verspreche bzw. dass sich der 66-Jährige auf eine Therapie einlassen wird.

Alle Therapie-Versuche sind bisher gescheitert, weil sich der 66-Jährige aus Olten weigert, zu kooperieren. Sieben Therapeuten haben versucht, mit ihm zu arbeiten.

Andres Z. habe bei seinem Versuch, einen Zug entgleisen zu lassen und bei der Brandstiftung in der St.-Ursen-Kathedrale vom Januar 2011, schwerwiegenden Schaden an Personen in Kauf genommen.

Erfolglose Versuche

Mit diesem Urteil folgt das Gericht den Solothurner Behörden, die den Mann in den vergangenen vier Jahren in einer geschlossenen, psychiatrischen Klinik vergeblich versucht hatten, zu therapieren.

Bei Andres Z. bestehe keine Aussicht auf einen Erfolg durch eine Therapie, sagte eine Gutachterin am vergangenen Dienstag vor Gericht aus. Er lebe in einer anderen Welt. Seine paranoide Persönlichkeitsstörung bleibe lebenslang. Bei ihm bestehe zudem ein hohes Rückfallrisiko.

Auch die Vertreterin der Staatsanwaltschaft wies darauf hin, dass sich die Einstellung des Mannes nicht geändert habe und dass bei ihm mit weiteren schweren Taten gerechnet werden müsse. Die Verwahrung sei die einzige Möglichkeit, die Öffentlichkeit vor diesem Mann zu schützen.

"Wollte nie Menschenleben gefährden"

Anders sah dies der Verteidiger des Brandstifters. Der Mann sei keine ernsthafte Gefahr mehr für die Menschheit, sagte Valentin Landmann vor Gericht. Er habe die Welt als ungerecht und intolerant empfunden und habe deshalb mit seinen Taten auf sich aufmerksam machen wollen.

Sein Klient habe nie die Absicht gehabt, Menschenleben zu gefährden. Die Weltanschauung könne seinem Klienten nicht ausgetrieben werden. Vielmehr sollte er dahingehend therapiert werden, dass er damit in einer andersdenkenden Welt leben könne.

Teppich und Altar angezündet

Z. hatte am 4. Januar 2011 in der St.-Ursen-Kathedrale in Solothurn über den Altar und den darunter liegenden Teppich rund 20 Liter Benzin geschüttet. Das dabei entstandene Gemisch aus Luft und Benzin zündete er mit einer Kerze an. Verletzt wurde niemand. Beim Brandanschlag entstand ein Sachschaden von 3,5 Millionen Franken.

Brandstifter richtet in St. Ursenkathedrale grossen Schaden an
25 Bilder
Der zerstörte Altarbereich
Überreste des Brandanschlags.
Der Tatort: Altarbereich der Kathedrale.
Die Polizei sperrte die Kirche ab.
Ein erster Augenschein am frühen Nachmittag zeigte das Ausmass des Anschlags
Die Feuerwehr fährt auf
Die Kathedrale vor dem Brand. St. Ursenkathedrale Solothurn, Chor

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Davor wollte er im März 2009 beim Bahnhof Olten-Hammer mit einer selber gebauten Metallvorrichtung einen Zug entgleisen lassen. Und im Juli 2010 erschreckte er im Gotthardtunnel mit einer selbstgebastelten "Bombenweste" die Zugspassagiere. (sda/ldu)