Bund und Kanton geben regelmässig neue Massnahmen (oder Lockerungen) in Zusammenhang mit dem Coronavirus bekannt. Hier eine Übersicht, was im Kanton Solothurn aktuell gilt.
Halten Sie Abstand – mindestens 1,5 Meter.
Niesen oder husten Sie in Nastücher oder die Armbeuge.
Waschen Sie regelmässig Ihre Hände.
Kann der Abstand nicht eingehalten werden, muss eine Maske getragen werden.
Massnahmen des Bundes:
Diese zusätzlichen Massnahmen gelten im Kanton Solothurn:
Ausgenommen von der Maskenpflicht sind Kinder bis zu 12 Jahren, Personen, die aus medizinischen Gründen keine Maske tragen können.
Einkaufsläden und Märkte sind seit dem 1.März 2021 wieder geöffnet.
Folgende Einrichtungen waren im Teil-Lockdown nicht von der Schliessung betroffen:
Seit dem 1.März 2021 sind wieder Ansammlungen von 15 Personen im Freien, z.B. auf öffentlichen Plätzen, auf Spazierwegen und in Parkanlagen, erlaubt.
Restaurants und Restaurant-Terrassen bleiben geschlossen. Sie dürfen Take-Away anbieten. Offen bleiben dürfen nur Betriebskantinen, Schulkantinen in obligatorischen Schulen sowie die Restauration für Hotelgäste.
Seit 11.Dezember sind Bars komplett geschlossen. Es spielt dabei keine Rolle ob der Betrieb ein Bar im Namen trägt. Take-Away ist möglich.
Der Kanton hatte die Schliessung von Shishabars und Clubs schon im Oktober verfügt. Ebenfalls geschlossen sind Erotik- und Sexbetriebe.
Hochschulen mussten ab 2. November 2020 auf Fernunterricht umstellen.
Der Fernunterricht in Berufs- und Berufsfachschulen wurde per 26.Februar 2021 beendet.
In Schulen ab der Sekundarstufe I gilt eine Maskenpflicht. Auf der Sek2-Stufe gelten die Maskenpflicht und Einhaltung der Distanzregeln kumulativ auf dem ganzen Schulareal. Auf Schulreisen und Lager wird verzichtet.
Per 26.Oktober 2020 ist an der Volksschule im Kanton Solothurn das Tragen einer Maske für alle erwachsenen und an der Schule tätigen Personen in Innenräumen des Schulhauses bei Nichteinhalten der Distanzregel über einen längeren Zeitraum obligatorisch.
Sportaktivitäten in der Freizeit sind ab 1.März in Gruppen bis höchstens 15 Personen erlaubt. Der Bundesrat hebt die Altersgrenze für Erleichterungen im Sport und in der Kultur von 16 auf 20 Jahre (Jahrgang 2001) an. Auch Wettkämpfe in allen Sportarten sowie Konzerte ohne Publikum sind für bis 20-Jährige wieder erlaubt.
Turnhallen, Hallenbäder, Tanzstudios, Fitness- und Wellnesszentren, Eissportanlagen und Innenräume von anderen Sportanlagen und - stadien, einschliesslich der Garderoben sind geschlossen. Es gilt eine Ausnahme für die Nutzung von Turnhallen und Hallenbädern für die Volksschule.
Bowling- und Billardcenter sowie Kletterhallen sind geschlossen. Ebenso Kinos, Konzerthäuser und Theater.
Geöffnet sind seit 1.März 2021 jedoch Museen, Lesesäle von Bibliotheken, Zoos und botanische Gärten.
Singen ist ausserhalb des Familienkreises und der obligatorischen Schulen verboten, sowohl im Freien als auch in Innenräumen. Ab 1.März ist Kinder- und Jugendchören das Singen wieder gestattet.
Wer aus einem Gebiet mit erhöhtem Infektionsrisiko zurückkehrt, muss für 10 Tage in Quarantäne und sich innerhalb von 2 Tagen nach der Einreise beim Kanton Solothurn melden.
Es gilt ein kontrolliertes Besuchsrecht: Eine Besucherin oder Besucher pro Patientin oder Patient pro Tag. Spezielle Regelungen für sterbende und intensivmedizinisch betreute Patientinnen und Patienten: Die Regelungen dazu müssen die Spitäler in einem Besuchskonzept festhalten.
Es gilt Maskenpflicht. Bei der Geburt kann die Mutter von einer Person begleitet werden, zum Beispiel vom Ehemann/Partner. Dies gilt auch bei einem Kaiserschnitt (Sectio). Da es gerade nach der Geburt wichtig ist, dass zwischen dem Vater und einem neugeborenen Kind eine Bindung entstehen kann, ist nach der Verlegung der Mutter aufs Wochenbett ein Besuch des Ehemanns/Partners zeitlich unbeschränkt zwischen 14 und 20 Uhr möglich. Die Geschwisterkinder dürfen auch mitkommen. Eine zusätzliche Besuchsperson ist hingegen untersagt.
Kitas haben offen. Beschränkungen der Gruppengrösse sowie Abstand zwischen den Kindern untereinander oder zwischen Kind und Betreuungsperson spielen mittlerweile eine untergeordnete Rolle. Schwerpunkte im Schutzkonzept sind der Abstand zwischen den Erwachsenen sowie das regelmässige Reinigen der Räumlichkeiten.