Amtsgericht
Überfall auf Regiobank-Filiale aus jugendlichem Leichtsinn?

Gerade einmal 19 Jahre alt waren die beiden Männer, die im September 2014 gemeinsam mit einem minderjährigen Kollegen die Zuchwiler Regiobank überfallen hatten. Jetzt standen die beiden jungen Männer vor Gericht.

Ornella Miller
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Hier, in der Zuchwiler Filiale der Regiobank, verübten die beiden damals 19-Jährigen den Überfall. Ihr minderjähriger Kollege stand draussen Schmiere.

Hier, in der Zuchwiler Filiale der Regiobank, verübten die beiden damals 19-Jährigen den Überfall. Ihr minderjähriger Kollege stand draussen Schmiere.

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Es war der «Höhe-» und gleichzeitig auch Endpunkt einer noch sehr jungen kriminellen Karriere: Am 30. September 2014 versuchten drei bewaffnete junge Männer die Filiale der Regiobank in Zuchwil auszurauben. Die beiden volljährigen Mitglieder des Verbrechertrios standen am Montag vor dem Amtsgericht Bucheggberg-Wasseramt.

Der zur Tatzeit 19-jährige A.* ist Tamile, sein gleichaltriger Komplize B.* Schweizer. Während der minderjährige dritte Mittäter draussen Schmiere stand, drangen sie gegen Mittag ins Gebäude ein. A., mit Sturmmaske und Sonnenbrille getarnt, führte eine geladene und entsicherte Gaspistole mit sich. Er bedrohte eine Bankangestellte, die Waffe auf den Boden gerichtet. So erbeutete er 6 010 Franken. Derweil sorgte B. dafür, dass die zweite Bankangestellte keinen Alarm auslöste. Als die Beiden die Filiale maskiert verliessen, feuerte A. zweimal Richtung Kundenschalter. Verletzt wurde niemand.

Nebst dieser Raubtat hatten sich die beiden Jugendlichen wegen etlicher anderer Taten zu verantworten. So bedrohten sie Tage zuvor ebenfalls mit einer Gaspistole sowie einem Elektroschocker bewaffnet in Solothurn einen Mann, um an ein Kilogramm Marihuana im Wert von 8 000 Franken zu kommen. Mehrfache Vergehen gegen das Waffengesetz und gegen das Betäubungsmittelgesetz wurden ihnen noch vorgeworfen. B. war zudem angeklagt wegen unrechtmässiger Bereicherung, Diebstahls, Hausfriedensbruchs, versuchter Nötigung, Entwendung von Fahrzeugen, Sachbeschädigung. Begangen 2014 und 2015.

Sie wollten auch Action, und nicht nur Geld

Die Angeklagten bekannten sich schuldig. Amtsgerichtspräsident Ueli Kölliker konnte die Befragung rasch erledigen. Der Raub stand eindeutig im Zentrum. Er fragte A., wie er auf die Idee des Bankraubs gekommen sei. «Ich war jung, naiv. Wollte mir ein besseres Leben leisten können, obwohl dies auch auf anderem Wege erreichbar gewesen wäre», antwortet der Tamile. Ähnliche Motive hatte B.. An der Verhandlung wurde klar: Obwohl der Banküberfall eher amateurhaft ausgeführt wurde und die Filiale eher zufällig ausgewählt worden war, steckte dennoch Planung dahinter. Staatsanwältin Petra Grogg: «Auch dass vorgängig die Pistole ausprobiert wurde, bestätigt, dass eine Schussabgabe geplant war.»

Bei A., scheint nicht nur der lockende Geldzuwachs eine Rolle gespielt zu haben, sondern auch das «Action-Motiv», worauf Grogg hinweist: «A. hat sich die ganze Szene vorgestellt wie im Film.» Wie gefährlich die Gaspistole war, wurde am Prozess mehrmals angesprochen. Dabei spielt auch die Distanz eine grosse Rolle. «Ein Schuss hätte sich leicht lösen können», so Grogg. Es sei an der Grenze zum qualifizierten Raub. Sie forderte ein hartes Strafmass, für beide Täter je fünfeinhalb Jahre Gefängnis. «Man darf die Taten nicht bagatellisieren, auch wenn man sich die Jugendlichen nicht so recht als Räuber vorstellen kann.» Doch beide hätten egoistisch, rücksichtlos und mit erheblicher krimineller Energie gehandelt. Ihre Jugendlichkeit könne nur wenig als strafmindernd gelten, ja: «Es geht nicht, den Banküberfall als Jugendstreich abzutun.»

«Nicht übermässig brutal»

Die beiden Verteidiger forderten deutlich tiefere Strafen. Reto Gasser für seinen Mandanten B. zweieinhalb Jahre. Daniel Gehrig für A. gar nur zwei Jahre: «Mein Mandant ist nicht übermässig brutal vorgegangen. Es ist kein kaltblütiger Killer. Es geschah aus jugendlichem Leichtsinn heraus.» Natürlich sei es für die Bankangestellten «alles andere als angenehm» gewesen. Diese Darstellung brüskierte die anwesenden Bankangestellten sichtlich. Beide Verteidiger strichen hervor, dass ihre Schützlinge im vorzeitigen Massnahmenvollzug sind, wo sie Fortschritte machten. Beide Täter entschuldigten sich reumütig.

Das Gericht verurteilte sie schliesslich wegen qualifizierten Raubs und für die andern Straftaten zu 4 Jahren und 3 Monaten Gefängnis – allerdings zugunsten einer stationären Massnahme aufgeschoben, wo sie ihre begonnene Lehre beenden können. A. habe die Hauptrolle innegehabt, B. dafür einen längeren Deliktekatalog. Bei letzterem fand auch die familiäre Vorgeschichte Beachtung, wurde er doch jeweils vom Vater mit dem Gürtel gezüchtigt. Der dritte am Raub Beteiligte war noch minderjährig und ist deshalb von der Jugendanwaltschaft in separatem Verfahren behandelt worden. Vom erbeuteten Geld ist praktisch nichts mehr übrig, das haben sie verprasst.