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Am zweiten Prozesstag im Falle des Vierfachmordes in Rupperswil AG ist Rechtsanwalt Samuel Neuhaus zu Wort gekommen. Er vertritt die beiden Familien aus den Kantonen Solothurn und Bern, die Thomas N. schon im Visier für nächste Taten hatte.
Der zweite Prozesstag über den Vierfachmord von Rupperswil stand ganz im Zeichen der Plädoyers. Als erstes zu Wort kamen dabei die Opferanwälte der Hinterbliebenen, welche Schuldsprüche im Sinne der Anklage sowie hohe Schadenersatz- und Genugtuungszahlungen forderten.
Gleich danach war es an Rechtsanwalt Samuel Neuhaus vor dem Gericht zu sprechen. Neuhaus vertritt die Familien aus den Kantonen Solothurn und Bern, die der angeklagte Thomas N. nach der Bluttat von Rupperswil ins Visier genommen und ausgekundschaftet hatte.
Der Beschuldigte hatte gemäss Staatsanwaltschaft Vorbereitungshandlungen getroffen, um erneut eine Familie in seine Gewalt zu bringen, Geld zu erpressen, einen Jungen sexuell zu missbrauchen und die Familienmitglieder zu töten und das Haus der Familie in Brand zu setzen. Die entsprechenden Utensilien fanden sich nach seiner Festnahme in seinem Rucksack.
Der Angeklagte führte für diesen Zweck nicht nur ein ausführliches Notizbuch über seine künftigen Opfer, sondern gab selbst zu, zumindest noch einen weiteren Überfall geplant zu haben. Als potenzielle Opfer vermerkte N. dabei auch einen Knaben aus dem Kanton Solothurn sowie einen aus dem Kanton Bern in eben diesem Büchlein.
Die geplante Tat wäre wahrscheinlich genau gleich wie jene in Rupperswil abgelaufen, schlussfolgerte Neuhaus aus einer Einvernahme des Beschuldigten. Doch damit nicht genug: «Er wollte seine Tat verbessern», so der Anwalt. N. habe beispielsweise auf seinem Mobiltelefon im Internet danach gesucht, wie man eine Person richtig fesselt. «Er hat selber gesagt, dass er nicht mehr wolle, dass sich eine Person befreien konnte», zitierte Neuhaus an dieser Stelle den Angeklagten.
Für Neuhaus handelte es sich somit um eine klare Sache: «Wenn Polizei und Staatsanwaltschaft nicht so gearbeitet hätten, wie sie es taten, wäre es noch einmal so weit gekommen.»
Die betroffenen Familien befinden sich momentan in psychologischer Behandlung. Aus diesem Grund forderte Neuhaus für die betroffenen Eltern eine Genugtuung von je 4000 Franken. (ajs)