Amtsgerichtspräsidentenwahlen
SVP will «richtige» Wahlen erzwingen

Nachdem das Verfahren der Amtsgerichtspräsidentenwahlen vom Bundesgericht als rechtskräftig gewertet wurde, möchte sich die Solothurner SVP die «richtigen» Wahlen erzwingen. Darum ruft die Kantonspartei dazu auf, die Wahlzettel leer einzulegen.

Drucken
Die SVP kritisiert die Amtsgerichtspräsidentenwahlen als «Scheinwahlen». Vom Bundesgericht wurden sie aber abgeblitzt. (Archiv)

Die SVP kritisiert die Amtsgerichtspräsidentenwahlen als «Scheinwahlen». Vom Bundesgericht wurden sie aber abgeblitzt. (Archiv)

Werner Rolli

Die SVP Kanton Solothurn ruft dazu auf, am 21. Mai keinen bisherigen Amtsgerichtspräsidenten wiederzuwählen, sondern nur leere Wahlzettel einzulegen. Würden die bisherigen Amtsinhaber aufgrund vieler leerer Wahlzettel das Absolute Mehr verfehlen, müssten sie sich in den zweiten Wahlgängen einer Kampfwahl stellen. Im ersten Wahlgang sind gegen bisherige Amtsgerichtspräsidenten keine Gegenkandidaten zugelassen. Das Gesetz will dabei sicherstellen, dass Richterwahlen nicht verpolitisiert werden.

Die SVP kritisiert dieses Verfahren aber als undemokratische «Scheinwahl». Die SVP-Delegierten schlossen sich am Donnerstagabend deshalb einem Antrag von SVP-Politiker David Sassan Müller (Niederbuchsiten) an, der das Einlegen leerer Stimmzettel fordert.

Solothurner SVP-Anhänger hatten sich bereits bis vor Bundesgericht gegen das Solothurner Wahlverfahren gewehrt. Aber weder die höchsten Richter in Lausanne noch die Solothurner Vorinstanzen konnten undemokratische Tendenzen im Verfahren feststellen. (lfh)