Startseite
Solothurn
Kanton Solothurn
Eine Studentin aus dem Kanton Solothurn bezieht Stipendien und muss arbeiten, weil ihre Eltern sie nicht unterstützen. Dieser Einsatz wird ihr zum Verhängnis. Die Stipendienabteilung will Geld zurück. Annina hat Beschwerde eingelegt.
Nach sechs Jahren Ausbildung hatte es Annina G.* im Januar 2020 endlich geschafft: Sie hatte ihre Abschlussprüfungen bestanden und hielt ihr Diplom als Tierärztin in den Händen. Die Freude über den Abschluss hielt allerdings nicht lange an. Nur kurze Zeit später erfuhr sie aus einem Brief, dass sie während ihres Studiums einen Schuldenberg angehäuft hat – über 20'000 Franken sind es, die sie dem Kanton Solothurn zurückzahlen muss.
Grund dafür ist kein ausschweifender Lebenswandel, sondern zu hohe Stipendienbeträge, die der Kanton ihr über die letzten drei Jahre ausbezahlt hat. Die junge Frau zeigt die Briefe und Berechnungsblätter, die sie vom Kanton im Januar erhalten hat. Beim Erzählen schiessen ihr immer wieder die Tränen in die Augen. «Ich kann es einfach nicht verstehen», sagt sie leise. «Warum hat mich der Kanton nicht früher gewarnt?»
Als Annina im Jahr 2013 ihr Studium an der Universität startete, war von Anfang an klar, dass ihre Eltern ihr nicht das ganze Studium finanzieren werden. «Ich habe von Beginn an viel gearbeitet, das habe ich schon in der Schulzeit getan», erzählt sie. Während des Bachelorstudiums unterstützten ihre Eltern sie noch finanziell. «Mit 1500 Franken im Monat kam ich gerade so über die Runden. Das WG-Zimmer allein kostete bereits die Hälfte davon.»
Ab Masterstufe war dann aber endgültig Schluss mit der elterlichen Unterstützung. «Ich habe deshalb mein Arbeitspensum im Tierspital aufgestockt, wo ich bereits seit dem zweiten Studienjahr gearbeitet habe. Im Master habe ich zwischen 60 und 90 Stunden pro Monat gearbeitet, neben meinem Vollzeitstudium», sagt Annina.
Im fünften Jahr absolvieren Studentinnen und Studenten der Tiermedizin jeweils ein Praktikumsjahr. In diesem arbeiten sie zu 100 Prozent, verdienen aber nichts. Annina arbeitete während der Praktikumszeit ebenfalls im Tierspital. Tagsüber absolvierte sie ihr Praktikum, abends und an den Wochenenden arbeitete sie auf der Notfallstation, um Geld zu verdienen. «Das war wirklich ein hartes Jahr für mich, vor allem psychisch. Ich hatte fast keine Freizeit, mein Privatleben hat sehr darunter gelitten. Ich habe meinen Freund nur selten gesehen, an Familienfesten war ich fast nie dabei», erinnert sie sich. «Aber ich wollte einfach sicher sein, dass ich genug habe, dass das Geld reicht.»
Annina musste in dieser Zeit nicht nur Geld für ihren Lebensunterhalt verdienen, sondern auch für ihr letztes Studienjahr vorsorgen. Die Lernphase für die Staatsprüfung dauert von August bis Dezember. «In dieser Zeit durfte ich nicht im Tierspital arbeiten, damit ich die Fälle nicht kenne», erzählt sie. Ohnehin sei die Lernphase aber so intensiv, dass keine Zeit zum Geldverdienen bleibe. «Ich wusste also, dass ich für diese fünf Monate Geld auf der Seite haben muss, damit ich mir die Zeit zum Lernen nehmen kann.»
Während des Studiums verdiente die junge Frau so seit 2016 in einem Jahr rund 7000 Franken, in den beiden folgenden Jahren rund 13'500 und 14'000 Franken. Viel zu viel, wie die Stipendienabteilung ihr nun im Januar mitteilte.
Der Kanton hatte Annina in diesen Jahren mit Stipendien unterstützt. Seit dem Jahr 2016 hat sie in einem Jahr knapp 9000, in den beiden folgenden Jahren einmal rund 13'000 und einmal rund 14'000 Franken erhalten. «Für diese Unterstützung war ich sehr dankbar», betont Annina. Eine Unterstützung, die der Staat nun aber zu einem grossen Teil zurückfordert.
Annina ist zum Verhängnis geworden, dass sie dem Kanton ihr höheres Arbeitspensum während des Masterstudiums nicht innerhalb eines Monats gemeldet hat. Das schreibt das Stipendiengesetz in § 10 aber vor: Laut dem Paragrafen müssen Beitragsempfänger dem Kanton «Änderungen der massgebenden Einkommens- und Vermögensverhältnisse» schriftlich innerhalb eines Monats melden, damit Stipendienbeiträge allenfalls nachträglich angepasst werden können.
«Dass ich mein höheres Arbeitspensum nicht gemeldet habe, war natürlich ein Fehler», sagt sie rückblickend. «Aber ich bin keine Juristin, ich habe das Stipendiengesetz nicht eingehend studiert.»
Die Schulden sind aber keine Busse wegen des Verstosses gegen § 10 des Stipendiengesetzes. Sie sind entstanden, weil Anninas Eigenleistungen durch das höhere Arbeitspensum angestiegen sind, ohne dass der Kanton die Höhe der Stipendien angepasst hat.
In der Stipendienberechnung werden die Eigenleistung der Studenten und der Elternbeitrag separat erfasst. Der Kanton hat die Beiträge, die Annina von ihren Eltern theoretisch hätte erhalten sollen, in die Berechnung der Höhe der Stipendien miteinbezogen. Dass sie das Geld nicht erhalten hat, ist für die Stipendienabteilung irrelevant.
Durch ihr höheres Einkommen stand Annina nun – zumindest auf dem Papier – plötzlich viel mehr Geld zur Verfügung. Und sie verlor damit Anrecht auf einen grossen Teil ihrer Stipendien. Hätte sie nun ihr höheres Einkommen innerhalb eines Monats gemeldet, dann wäre es möglich gewesen, dass die Stipendienabteilung sie früher darauf aufmerksam gemacht hätte, dass ihre Stipendien aufgrund des höheren Einkommens nun tiefer ausfallen.
Dass ihr die Beiträge erst nach Ende des Studiums gekürzt werden, kann Annina trotzdem bis heute nicht nachvollziehen. Denn: Dem Kanton war bekannt, wie viel sie verdient. «Ich habe keine Schwarzarbeit geleistet, mein Einkommen war in den Steuererklärungen, die ich in den vergangenen Jahren eingereicht habe, immer klar sichtbar», betont sie. «Der Kanton hätte mich bereits vor zwei Jahren darauf hinweisen müssen, dass ich zu viel verdiene und deshalb weniger Stipendien erhalte. Dann hätte ich eine andere Lösung gesucht.»
Mit dem Schuldenberg, vor dem sie nun steht, ist für Annina ein Albtraum wahr geworden. «Ich wollte immer ohne Schulden dastehen nach dem Studium. Deshalb habe ich auch kein Darlehen aufgenommen, obwohl ich Verwandte hatte, die mir das angeboten hatten», erzählt sie und schüttelt den Kopf. «Jetzt habe ich die letzten Jahre hart gearbeitet, und trotzdem bin ich verschuldet.» Hätte sie früher erfahren, dass sie weniger Stipendien erhält, dann hätte sie das Angebot ihrer Verwandten angenommen, erzählt sie. «Dann hätte ich zwar auch Schulden gehabt, aber ohne die immense Auslastung der letzten Jahre».
Mit ihrem Gang an die Öffentlichkeit will sie andere Studenten davor bewahren, in die gleiche Situation zu geraten. «Wer Stipendien bezieht, muss sehr darauf achten, wie viel er oder sie während des Studiums verdient», betont sie. Auch wenn dadurch ein falscher Anreiz gesetzt würde. «Studentinnen und Studenten werden so dazu ermutigt, wenig zu arbeiten. Das kann doch nicht sein.»
Mit der Rückzahlung ihrer Schulden hat Annina bereits begonnen. Acht Jahre hat sie dafür Zeit, die rund 20'000 Franken zurückzuzahlen. 20000 Franken, die sie lieber in ihre Zukunft investiert hätte.
*Name der Redaktion bekannt
Annina hat gegen den Entscheid der Stipendienabteilung Beschwerde eingelegt. Der Kanton hat diese Beschwerde mit Verweis auf § 10 des Stipendiengesetzes aber zurückgewiesen: «Die Stipendienabteilung ist, gestützt auf die einschlägigen Bestimmungen der Stipendiengesetzgebung, berechtigt, die zu viel geleisteten Stipendien zurückzuverlangen», heisst es in der Antwort.
«Deshalb müssen Beitragsempfänger damit rechnen, dass die Verfügungen der Stipendienabteilung nachträglich geändert werden können. Es kann daher nicht berücksichtigt werden, dass Sie die erhaltenen Stipendien bereits für Ihren Lebensunterhalt gebraucht haben.» Dass Anninas Eltern sie nicht unterstützt haben, spielt laut dem Kanton keine Rolle: «Gegenstand der Revision der Stipendienabteilung waren Ihre Eigenleistungen. Die berücksichtigten zumutbaren Leistungen Ihrer Eltern blieben unverändert und gelten als rechtskräftig.»
Es folgt eine Begründung, weshalb der Elternbeitrag in der Stipendienberechnung nicht angepasst werden kann. Am Ende des Briefs wird Annina geraten, ihre Beschwerde zurückzuziehen: «Aufgrund dieser Sachlage hat Ihre Beschwerde nur geringe Erfolgsaussichten.» Auf Anfrage schreibt das Bildungsdepartement, dass «Rückforderungen von zu viel erhaltenen Stipendien in der Regel nach Erhalt der entsprechenden Lohnabrechnungen» erfolgen würden. «Es kann auch sein, dass die Rückforderung erst am Ende des Studiums erfolgt.
Dies trifft beispielsweise dann zu, wenn sich Sachverhalte, die für den Bezug der Stipendien relevant sind, erst zu diesem Zeitpunkt ergeben oder feststellen lassen.» Warum die Stipendienabteilung in Anninas Fall nicht bereits nach Erhalt der ersten Lohnabrechnung reagiert hat, lässt das Departement offen: «Wir können keine Stellung zu konkreten Fällen beziehen.» Dass die Anträge der Studentinnen und Studenten jährlich neu überprüft werden, bestätigt der Kanton. «Stipendien müssen jährlich neu beantragt werden. Der Anspruch wird somit in jedem Studienjahr neu überprüft.» In diesem Rahmen würden auch die Steuererklärungen geprüft, in denen das Einkommen der Studenten ersichtlich ist. In den vergangenen Jahren gab es laut der Verwaltung jeweils 10 bis 20 Fälle, in denen Stipendien rückerstattet werden mussten. In den vergangenen fünf Jahren gab der Kanton jeweils zwischen 2,2 und 2,5 Millionen Franken aus für Studierende an Universitäten und der ETH.
Rebekka Balzarini