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Kanton Solothurn
An einer Fachtagung zur Unternehmenssteuerreform III fordern Steuerexperten eine «Wirtschaftsstrategie». Diese beinhaltet nicht nur die Senkung der Steuern.
Unternehmenssteuerreform III: Unter diesem etwas sperrigen Titel kommt auch auf den Kanton Solothurn eine gewaltige Herausforderung zu. Die Termine der Entscheidungen rücken näher, Massnahmen und Eckwerte müssen konkretisiert werden.
Auf internationalen Druck hin ist künftig die selektive Besteuerung einzelner Unternehmen «zu Vorzugskonditionen» nicht mehr zulässig. Landesweites Ziel der Reform ist es, einerseits internationale Akzeptanz und andererseits eine Steuerbelastung zu erreichen, um im internationalen Standortwettbewerb auch nach Abschaffung der Steuerprivilegien mithalten zu können.
Das gilt auch für den Kanton Solothurn, wie Marcel Gehrig, Chef des kantonalen Steueramtes, an einer Steuertagung für Fachpersonen im Landhaus zu Solothurn festhielt. Das Schwergewicht liege auf dem Gewinnsteuersatz.
Dieser müsse auch im Vergleich mit den Nachbarkantonen konkurrenzfähig sein, erläuterte er die Strategie des Kantons. Weniger mobile Firmen wie auch bedeutendste hochmobile Unternehmen sollen mit einer konkurrenzfähigen Gewinnsteuerbelastung und «bei Einsatz aller Instrumente» im Kanton gehalten werden.
Andererseits käme es auch zu «Tränen des Abschieds». Sehr spezielle Firmen mit hoher Sensitivität bezüglich der Gewinnsteuerbelastung könnten wohl nicht von der Abwanderung abgehalten werden. Die Senkung des Gewinnsteuersatzes soll in Etappen erfolgen, um die erwarteten Steuerausfälle zu glätten.
Geeignete Massnahmen zur Kompensation sollen in Zusammenarbeit mit den Gemeinden erfolgen. Es gebe noch Klärungsbedarf, wie die prognostizierten Steuerausfälle gemeinsam getragen werden könnten.
Gehrig betonte zudem, dass «das Senken der Steuern allein nichts nützt». Es brauche flankierende Massnahmen etwa in den Bereichen Wirtschaft, Wohnen und Bildung, um zusätzliche Anreize für den Verbleib der Firmen im Kanton zu schaffen.» Die Erarbeitung einer Wirtschaftsstrategie zur Identifizierung der künftig wichtigen Unternehmenstypen und -aktivitäten sei nötig.
Anschliessend legte Oskar Ackermann, Leiter juristische Personen beim Steueramt, in einem Referat dar, wie komplex die Umsetzung der Unternehmenssteuerreform ist. Nebst Thermen wie Patentbox, Abzugsfähigkeiten von Aufwand für Forschung & Entwicklung oder Kapital- und Vermögensbesteuerung bezeichnete er die Senkung des Gewinnsteuersatzes als Kernelement. Die Kantone müssten den privilegierten Steuerstatus zwingend abschaffen, gleichzeitig sei die Senkung des Steuersatzes optional.
Und in dieser Kompetenz der Kantone sieht Ackermann «eine einmalige Chance». Im künftigen nationalen und internationalen Steuerwettbewerb sei der Gewinnsteuersatz massgebend. Da gebe es Nachholbedarf. Auf einer Folie zeigte er, dass der Kanton Solothurn im internationalen Vergleich mit einem Satz von über 21 Prozent im hinteren Drittel liege.
Mit der Steuerreform «muss der Kanton Solothurn im Bereich der Gewinnsteuerbelastung in das erste Drittel kommen, um kompetitiv zu sein.» Nach der Reform werde die Steuerbelastung in den Kantonen, basierend auf bisherigen Ankündigungen, durchschnittlich zwischen 12,5 und 14,5 Prozent liegen.
Als mögliche Strategie sieht Ackermann für den Kanton Solothurn ein Gewinnsteuerniveau von 12,5 bis 13,5 Prozent. Das wäre «sehr vorteilhaft und Solothurn könnte zur Topadresse in der Nordwestschweiz werden».
Wie die Reform im Kanton ausgestaltet sein wird, darüber wird das Parlament und eventuell das Volk entscheiden. Der gestern präsentierte Fahrplan sieht vor, dass die Regierung demnächst ihre Steuerstrategie kommunizieren wird.
Im Februar 2017 kommt es auf nationaler Ebene höchstwahrscheinlich zur Abstimmung über das Referendum. Danach folge die Vernehmlassung über die Umsetzung im Kanton, danach im Herbst 2017 die Vorlage an den Kantonsrat, der darüber im Januar 2018 entscheiden sollte.
Falls auch auf kantonaler Ebene das Referendum ergriffen wird, würde es im Juni 2018 zu einer kantonalen Abstimmung kommen. Geplant ist das Inkrafttreten der Unternehmenssteuerreform auf Anfang 2019.