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Kanton Solothurn
Der Solothurner Kantonsrat hat am Dienstag den Finanz- und Lastenausgleich unter den 109 Solothurner Gemeinden für das kommende Jahr ohne grosse Änderungen festgelegt. Zu reden gab einmal mehr die Zentrumslastenabgeltung für die Städte Solothurn, Grenchen und Olten.
Mit einer Million Franken macht diese Abgeltung allerdings nur einen kleinen Teil der zwischen den Solothurner Einwohnergemeinden hin- und her geschobenen Ausgleichssumme aus. Vor einem Jahr hatte der Kantonsrat mit 50 zu 37 Stimmen beschlossen, dass Solothurn 56,5 Prozent dieser Million bekommt, Olten 38 Prozent und Grenchen 5,5 Prozent.
Ein Antrag der Regierung, die Million gleichmässig auf die drei Städte aufzuteilen, wurde damals auf Antrag der Finanzkommission abgelehnt. Genau diese Kommission schlug nun für 2020 vor, die Million zu je 33,33 Prozent auf die drei Städte zu verteilen. Die Regierung dagegen wollte, dass Solothurn 62,32 Prozent, Olten 34,51 Prozent und Grenchen 3,17 Prozent bekommen.
Die Meinungen, welcher Verteilschlüssel unter den drei Städten zur Anwendung kommen soll, waren während der Debatte je nach Herkunft der Ratsmitglieder unterschiedlich. Die Drittelslösung wurde vor allen von den Kantonsräten und Kantonsrätinnen aus der Region Grenchen bevorzugt.
Der Kantonsrat wollte allerdings auch dieses Jahr nichts von der Drittellösung wissen. Man einigte sich auf den Status Quo, der für Solothurn 56,5 Prozent, für Olten 38 Prozent und Grenchen 5,5 Prozent vorsieht und lehnte den Regierungsantrag, der auf aktuellen Zahlen basierte, ab.
Beim Solothurner Finanz- und Lastenausgleich werden über 68 Millionen Franken verschoben. 27 Gemeinden müssen einen Beitrag leisten, während 82 Gemeinden Geld erhalten. Die Steuerfüsse in den Solothurner Gemeinden sind rückläufig.
Durchschnittlich liegt der Steuerfuss für natürliche Personen derzeit knapp unter 118 Prozent. Die mittlere Steuerkraft, also das Verhältnis des Staatssteueraufkommens pro Einwohner im Durchschnitt aller Gemeinden, beläuft sich auf 2923 Franken und war somit im Vergleich zum Vorjahr um 34 Franken pro Einwohner gestiegen.
Für das Jahr 2020 beantragte der Regierungsrat dem Kantonsrat eine Senkung der Abschöpfungsquote bei den Gebergemeinden um 3 Prozentpunkte auf 37 Prozent. Diese Gemeinden werden damit unter Berücksichtigung der gestiegenen Steuerkraft um 2,4 Millionen Franken weniger belastet als im Vorjahr. Der Rat folgte dem Regierungsantrag trotz vielen anderen Anträgen.
Mit dem Ziel, das bisherige absolute Volumen der Mindestausstattung bei gut 17,1 Millionen Franken zu halten, beantragte die Regierung dem Kantonsrat zudem eine Senkung der Mindestausstattungsgrenze um einen Prozentpunkt auf 91 Prozent.
Damit soll das Ziel einer Verringerung der finanziellen Steuerbelastung unter den Gemeinden, primär bei den Gemeinden mit unterdurchschnittlicher Steuerkraft, weiterverfolgt werden. Auch hier setzte sich der Regierungsantrag durch.
Die Dotationen der Lastenausgleichtöpfe bleibt unverändert. Der geografisch-topographische Lastenausgleich wird mit 10,0 Millionen Franken und der soziodemografische Lastenausgleich mit 9,0 Millionen. Ein Antrag der Finanzkommission, die beiden Töpfe mit je 9,5 Millionen zu füllen, wurde abgelehnt.
Das gesamte Geschäft wurde vom Kantonsrat in der Schlussabstimmung mit 92 zu 0 Stimmen bei einer Enthaltung genehmigt.