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Mögliche Amtsgeheimnisverletzungen im Fall der Schenkkres-Morde von Grenchen liessen sich nicht belegen: Ein im Sommer 2009 eingeleitetes Strafverfahren verlief im Sand.
Kurz nach dem Schenkkreismorde-Prozess hat die Solothurner Staatsanwaltschaft nun auch noch einen letzten «Nebenkriegsschauplatz» bereinigt: Sie stellt ein im Sommer 2009 eingeleitetes Strafverfahren gegen unbekannt wegen Verdachts der Amtsgeheimnisverletzung ein. Dies bestätigte auf Anfrage der az Solothurner Zeitung Oberstaatsanwalt-Stellvertreterin Sabine Husi.
Das Strafverfahren war im Auftrag des damaligen Staatsanwaltes Matthias Welter von Amtes wegen eingeleitet worden, nachdem wiederholt wichtige Interna zu den Dreifachmord-Ermittlungen beim «Blick» gelandet waren: Mehrmals hatten die Strafverfolger mit Medienmitteilungen hinterher hinken müssen, nachdem das Boulevardblatt detaillierte neue Erkenntnisse zum Tötungsdelikt veröffentlicht hatte (wir berichteten).
«Täterschaft nicht zu ermitteln»
«Im Rahmen der Strafuntersuchung liess sich nicht klären, ob Informationen unter Verletzung des Amtsgeheimnisses an die Öffentlichkeit gelangt sind», begründet Sabine Husi den Einstellungsentscheid. «Zudem haben die Ermittlungen keinen konkreten Tatverdacht gegen bestimmte Amtsgeheimnisträger begründet; die Staatsanwaltschaft hat das Verfahren daher stets gegen unbekannte Täterschaft geführt. Eine allfällige Täterschaft liess sich nicht ermitteln», so Husi abschliessend.
Nach mehreren Interna-Publikationen war der Verdacht auf der Hand gelegen, dass das Leck bei den in die Mordermittlungen involvierten Polizeikorps liegen könnte: bei der Solothurner Kantonspolizei oder der Stadtpolizei Grenchen.
Im Rahmen der Untersuchungen wurden denn auch innerhalb und ausserhalb des Kantons Ermittlungen angestellt und Befragungen durchgeführt. Mit diesem Umstand erklärte die Staatsanwaltschaft bei Nachfragen jeweils die lange Verfahrensdauer. Offensichtlich aber fischte der federführende Staatsanwalt Marc Finger bis zuletzt im Dunkeln. Daraus zog er nun die Konsequenzen und stellte das Verfahren im Einverständnis mit Oberstaatsanwalt Felix Bänziger ergebnislos ein.
Dreifach: «Lebenslänglich»
Erst am 25. Mai sind die drei «Schenkkreismörder» vom Amtsgericht Solothurn-Lebern des mehrfachen Mordes und qualifizierten Raubes schuldig gesprochen und zu lebenslänglichen Freiheitsstrafen verurteilt worden. Der einstige Spitzensportler Patric S. (35) und der «Güggelibrater» Guido S. (27) hatten am Abend des 5. Juni 2009 Margrit (55) und Pierre-André Dubey (60) sowie ihre Tochter Dania (35) in deren Grenchner Wohnung überfallen und sie mit Plastiksäcken erstickt bzw. erschossen. Ebenfalls «Lebenslänglich» kassierte Hundezüchterin Ruth S. (51), die nach Überzeugung der Richter als Organisatorin und Drahtzieherin der Bluttat gewirkt hatte.
Alle drei Verurteilten gehen in die Berufung; der Fall wird also in absehbarer Zeit vor der nächsten Instanz, dem Solothurner Obergericht verhandelt (wir berichteten).