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Die Solothurner Staatsanwaltschaft akzeptiert den Freispruch der Frau, die Anfang Januar wegen mehrfacher Bombendrohung gegen die Migros Langendorf vor dem Amtsgericht Solothurn-Lebern stand.
Dies teilt die Behörde auf Anfrage mit. Das Gericht hatte in seinem Urteil festgehalten, keine der von der Staatsanwaltschaft vorgebrachten Indizien beweise, dass die Frau die Täterin gewesen sei.
Damit ist knapp drei Jahre nach den Bombendrohungen wieder offen, wer für die Tat verantwortlich ist. (lfh)