Andres Z., der Mann, der 2011 den Altar der Solothurner St.-Ursen-Kathedrale in Brand gesteckt hat, akzeptiert das Verwahrungs-Urteil nicht.
Das Amtsgericht Solothurn-Lebern hatte diese Massnahme im Dezember verhängt, weil es die Rückfallgefahr einerseits für hoch, therapeutische Massnahmen andererseits für aussichtslos hielt.
Auf Anfrage teilt nun Valentin Landmann, Z.s Verteidiger, mit, dass die Berufung bereits angemeldet worden sei, auch wenn das schriftliche Urteil des Gerichts noch nicht vorliege. (lfh)