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Solothurn
Kanton Solothurn
Die Skigebiete im Kanton Solothurn können ab Samstag, 9. Januar 2021 ihren Betrieb aufnehmen. Trotz der weiterhin besorgniserregenden Corona-Situation hat der Kanton Solothurn die entsprechenden Betriebsbewilligungen am Freitag erteilt.
Am 21. Dezember 2020 hatte der Kanton Solothurn sämtliche Bewilligungsgesuche der Skigebiete aufgrund der epidemiologischen Lage und mit Blick auf die Gesundheitsinstitutionen abgelehnt. Die Fallzahlen seien bis heute zu hoch, die Kapazitäten der Spitäler weiterhin am Limit, wie die Staatskanzlei am Freitag mitteilt.
Da jedoch mittlerweile alle anderen Kantone der Schweiz ihre Skigebiete geöffnet haben, erhalten auch die Solothurner Skiliftbetreiber eine Betriebsbewilligung ab Samstag. Diese gelte unter der Voraussetzung, dass ein Schutzkonzept vorliege und auch eingehalten werde. Die Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen und im Schutzkonzept geregelten Vorgaben (z.B. Maskenpflicht, Abstandsvorschriften etc.) sei durch die Verantwortlichen strikt zu überprüfen und durchzusetzen.
Weiter gelten folgende Auflagen:
Die vorliegende Bewilligung gelte ab dem 9. Januar 2021. Je nach Entwicklung der Situation können weitere Auflagen gemacht oder die Bewilligung wieder entzogen werden. (sks)