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In ihrer Vernehmlassungsantwort kritisiert die Regierung, dass nach den neusten Bestimmungen nach wie vor Futtermittelzusätze aus gentechnisch veränderten Mikroorganismen eingesetzt werden dürfen.
Die neu vorgeschlagene Auslobung sei täuschend, heisst es in der am Montag veröffentlichten Vernehmlassungsantwort. Dies betreffe vor allem die beiden neu vorgeschlagenen Hinweise "Produktion ohne gentechnisch veränderte Futterpflanzen" oder "Produktion ohne gentechnisch veränderte Futtermittel".
Diese beiden Labels könnten nicht durch Laboruntersuchungen überprüft werden. Damit entstehe, ohne Zusatznutzen für die Konsumenten, ein beträchtlicher Mehraufwand für Hersteller und Behörden, da eine aufwendige Kontrolle der Lieferpapiere notwendig werde.
Dies gilt laut Regierung insbesondere für verarbeitete und aus mehreren Zutaten zusammengesetzte Milch- und Fleischerzeugnisse. Im Vergleich zu inländischen Produkten würde für importierte Produkte eine Überprüfung dieser neuen Regelung praktisch unmöglich.