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Ende Februar hat der der Solothurner Regierungsrat die Gesetzesvorlage zur Neugestaltung des Finanzausgleichs der Kirchgemeinden in die Vernehmlassung geschickt. An Info-Veranstaltungen wird nun die Vorlage den Kirchgemeinden vorgestellt.
Die Vorlage wird den Kirchgemeinden und Synodalräten der drei Landeskirchen an regionalen Info-Veranstaltungen durch die Vorsteherin des zuständigen Volkswirtschaftsdepartements zusammen mit Vertretern der Solothurnischen Interkonfessionellen Konferenz (SIKO) und der Projektleitung vorgestellt.
Die Vorlage sieht einen neuen Finanzausgleich unter den Kirchgemeinden vor. Dieser soll sich neu - wie jener der Einwohnergemeinden – an der Steuerkraft der Gemeinden orientieren. Trotz einer Mindestausstattung ist künftig jedoch mit deutlich weniger Geld aus dem Finanzausgleich zu rechnen.