Oppositionslos
Solothurner Kantonsrat entschlackt die Gesetzessammlung

Der Solothurner Kantonsrat hat am Dienstag die Gesetzessammlung entschlackt und oppositionslos mit 91 zu null Stimmen drei Gesetze aufgehoben. Eines dieser Gesetze stammte von 1873.

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Das von 1976 stammende Gesetz über den Weibeldienst existiert jetzt nicht mehr.

Das von 1976 stammende Gesetz über den Weibeldienst existiert jetzt nicht mehr.

Hanspeter Bärtschi

Es handelte sich um das Gesetz über die Verwendung der Bettagssteuer. 2010 hatte der Regierungsrat entschieden, dass als Ersatz für die Bettagskollekte neu jährlich pro Einwohner ein Bettagsfranken aus dem Lotteriefonds entnommen werden soll.

Damit werden soziale und gemeinnützige kommunale und regionale Projekte unterstützt. Dieser Entscheid macht das Gesetz nun überflüssig. Von 1963 stammte das ebenfalls aufgehobene Gesetz über den Fristenlauf an Samstagen.

In den Verfahrensgesetzen von Bund und Kanton sei heute lückenlos geregelt, dass gesetzliche und behördlich angesetzte Fristen, deren letzter Tag auf einen Samstag falle, erst am darauffolgenden Werktag endeten, argumentierte die Regierung.

Ebenfalls aus der Solothurner Gesetzessammlung verschwindet das von 1976 stammende Gesetz über den Weibeldienst. Nebenamtliche Weibel sind inzwischen durch Sachbearbeiter der Betreibungsämter ersetzt worden.