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Kanton Solothurn
Frauen und Männer, die vor 1981 fremdplatziert wurden oder eine fürsorgerische Zwangsmassnahme erleiden mussten, erhalten einen Solidaritätsbeitrag. Der Regierungsrat spricht dafür 1 Million Franken aus dem Lotteriefonds.
Der Kanton Solothurn übernimmt Verantwortung und leistet freiwillig einen Beitrag an die Opfer von früheren fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen. Der Regierungsrat hat für die Jahre 2017 und 2018 gesamthaft 1 Million Franken bereitgestellt. Die Finanzierung erfolgt aus dem Lotteriefonds, wie aus einer Mitteilung der Solothurner Staatskanzlei hervorgeht.
«Der Beitrag ist freiwillig, weil aufgrund der Verjährung der fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen vor 1981 dafür keine Rechtspflicht und keine gesetzliche Grundlage besteht», heisst es.
Am 1. April 2017 trat das Bundesgesetz über die Aufarbeitung der fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen vor 1981 in Kraft. Das Gesetz regelt unter anderem die Ausrichtung von Solidaritätsbeiträgen zugunsten von Opfern, deren maximale Höhe und Auszahlungsmodalitäten, die Finanzierung sowie die Beratung und Unterstützung durch die kantonalen Anlaufstellen.
Die Betroffenen müssen glaubhaft machen, dass sie aufgrund fürsorgerischer Zwangsmassnahmen oder Fremdplatzierungen vor dem Jahr 1981 in ihrer körperlichen, psychischen oder sexuellen Unversehrtheit beeinträchtigt worden sind. (sks)
Der Bund stellt für die Finanzierung der Solidaritätsbeiträge insgesamt 300 Millionen Franken bereit. Dieser Betrag wird ergänzt durch freiwillige Zuwendungen von Seiten der Kantone und durch Spenden. Die Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (SODK) empfiehlt die freiwillige Beteiligung der Kantone und nennt als mögliche Finanzierungquelle die kantonalen Lotteriefonds.
Die Gesuche können beim Bund bis zum 31. März 2018 eingereicht werden. Danach werden die Solidaritätsbeiträge aufgeteilt. Alle Opfer erhalten den gleich hohen Betrag, jedoch höchstens 25'000 Franken.
Für den Kanton Solothurn ist die Beratungsstelle Opferhilfe Aargau Solothurn Anlaufstelle für Opfer von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen. Die Finanzierung der dafür benötigten 100 zusätzlichen Stellenprozente erfolgt gemeinsam mit dem Kanton Aargau aus dem kantonalen Opferhilfekredit.
Bereits 2014 hatte der Kanton Solothurn aus dem Lotteriefonds einen Beitrag von rund 160'000 Franken als Soforthilfe zur Verfügung gestellt. (sks)